Kooperationsvereinbarung soll Gesundheitsförderung an Thüringer Schulen unterstützen

Um die Thüringer Schulen bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes des Bundes zu unterstützen, hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eine Kooperationsvereinbarung mit elf Thüringer Krankenkassen, der Unfallkasse Thüringen und der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e. V. – AGETHUR – geschlossen.  

Ziel der Vereinbarung zur „Koordinierung von Beratung und Angeboten für Gesunde Schulen in Thüringen“ ist es, die Thüringer Bildungseinrichtungen bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen für Gesundheitsförderung und Vorsorge zu begleiten und einheitliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Präventionsgesetzes an den Schulen des Freistaates zu schaffen. Die Vereinbarung startet am 1. November 2017 für eine Laufzeit von drei Jahren. Die AGETHUR ist für die Projektdurchführung verantwortlich.

Die Zusammenarbeit bezieht sich auf ein breites Spektrum an Handlungsfeldern, beispielsweise im Bereich der Pädagogen- und Schülergesundheit, der psychischen Gesundheit, der Bewegung, Adipositasprävention oder einer gesunden und ausgewogenen Schulverpflegung. Dafür stellen die Sozialversicherungsträger Mittel in Höhe von 234.000 Euro zur Verfügung.

Dazu erklärt Bildungs- und Jugendminister Helmut Holter: „Mit der Kooperationsvereinbarung ist es uns in Thüringen gelungen, ein Netzwerk an Schulunterstützern zu etablieren, um Beratungsleistungen im Gesundheits- und Präventionsbereich bedarfsorientiert zu koordinieren und damit zum Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen an unseren Schulen beizutragen. Das ist deutschlandweit bisher einmalig und hat im Vergleich zu anderen Bundesländern Vorbildcharakter. Wir danken den Sozialversicherungsträgern für die finanzielle Unterstützung und allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit.“

„Wir freuen uns“, so die Geschäftsführerin der AGETHUR, Dr. Eva-Maria Hähnel, „als thüringenweit koordinierende Einrichtung Schulen zukünftig systematisch und qualitätsgesichert bei der Beratung und der Auswahl von geeigneten Angeboten zur Gesundheitsförderung und Prävention unterstützen zu können. Unser Angebot zielt letztlich darauf ab, die ‚Organisation Schule‘ zu einer gesunden Lebenswelt für alle in ihr Arbeitenden und Lernenden zu entwickeln.“

„Auch Sozialversicherungsträger unterstützen gern das Projekt für Thüringer Schulen. Gesundheitsförderung und Prävention sind vor allem dann erfolgreich, wenn sie sowohl das Verhalten der Einzelperson als auch die Lebenswelt des Einzelnen nachhaltig verändern“, so eine Sprecherin.

Hintergrund:

Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention, kurz Präventionsgesetz, verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen Gesundheitsförderung und Prävention im direkten Lebensumfeld der Menschen, so zum Beispiel in Kindertagesstätten, Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, am Arbeitsplatz und in Pflegeeinrichtungen, gestärkt werden.

Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie plant und steuert den Gesamtprozess der strategischen Umsetzung im Freistaat Thüringen. Im Bereich der Bildungseinrichtungen zeichnete sich in Gesprächen mit allen Beteiligten hoher Abstimmungs- und Unterstützungsbedarf ab, weshalb das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unterstützend tätig wurde.

An der Kooperationsvereinbarung sind die Kranken- und Ersatzkassen AOK Plus, BARMER, BKK, DAK-Gesundheit, Handelskrankenkasse, Hanseatische Krankenkasse, IKK classic, Kaufmännische Krankenkasse, Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, Techniker Krankenkasse sowie die Unfallkasse Thüringen beteiligt.

Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com