Sozialwahl 2017 in Thüringen gestartet

Die Mitglieder der Ersatzkassen wählen ihre Parlamente

Die Mitglieder der Ersatzkassen in Thüringen – Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, und der Handelskrankenkasse (hkk) – haben bereits oder erhalten derzeit ihre Wahlunterlagen zur Sozialwahl 2017.

Bis zum 31. Mai können sie ihre Stimme abgeben. Gewählt werden die Parlamente der Ersatzkassen – die Verwaltungsräte. Diese wählen und kontrollieren als autonome Mitbestimmungsorgane den Vorstand, beschließen den Haushalt sowie die Satzung der jeweiligen Krankenkasse.

Die Verwaltungsräte entscheiden über den Leistungsumfang der Krankenkasse – beispielsweise über Bonusprogrammen, Wahltarifen oder Versorgungsformen - sowie über die Reorganisationsmaßnahmen oder die Fusionen.

Zur Sozialwahl stellen sich Bürgerinnen und Bürger aus unterschiedlichen Berufsgruppen und mit einer großen Bandbreite von Erfahrungen als Kandidaten auf. Neben der angestrebten ehrenamtlichen Tätigkeit im Verwaltungsrat sind sie in der Regel auch an anderen Stellen ehrenamtlich tätig. Das Ehrenamt sichert die Unabhängigkeit der Entscheidungen der Verwaltungsräte.

Stimmberechtigt bei der Sozialwahl sind Mitglieder der Ersatzkassen, die am 1. Januar 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben. Der Wahlvorgang

an sich ist denkbar unkompliziert. Die Wahlberechtigten setzen ihr Kreuz bei einer der aufgeführten Wahllisten auf dem Stimmzettel, stecken ihn in einen roten Briefumschlag und bringen diesen zur Post. Als Wahlurnen gelten bundesweit mehr als 100.000 Briefkästen der Deutschen Post.

Durch die Wahl ihrer Interessenvertreter können die Ersatzkassenmitglieder die Selbstverwaltung nach ihren Bedürfnissen ausrichten. Der Versicherte zahlt nicht nur die GKV-Beiträge, sondern hat auch Einfluss darauf, wie sie verwendet werden.

„Mit ihrem Wahlrecht üben die Versicherten, unmittelbar Einfluss auf die Zusammensetzung der Selbstverwaltung in der Gesetzlichen Krankenversicherung aus. Das Engagement der Selbstverwaltung ist Teil der demokratischen der Bürger an der Verwaltung unseres sozialen Rechtsstaats und Kernbestandteil des bundesdeutschen Sozialstaatsmodells.

Diejenigen, die sich an den Sozialwahlen 2017 beteiligen, stärken die Unabhängigkeit und die Autonomie der Gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb rufen wir alle Wahlberechtigten auf: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht, stimmen Sie ab und entscheiden Sie mit!“ – appelliert Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen.

Anmerkung für die Redaktionen:

Die Wahl des BARMER-Verwaltungsrates findet wegen der Fusion mit der Deutschen BKK erst im September 2017 statt.

Kontakt

Kerstin Keding-Bärschneider
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com