„Auch im neuen Jahr wird es“, so Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung, „wieder zahlreiche Neuregelungen im Bereich Gesundheit und Pflege geben. So haben sich die Ersatzkassen und ihr Verband bereits lange für die Wiedereinführung der paritätischen Finanzierung des Krankenkassenbeitrages eingesetzt. Der Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenversicherung wird ab 1.1.2019 wieder paritätisch von Arbeitgebern und -nehmern gezahlt.“
Neue Rechengrößen
Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV steigt auf jährlich 54.450 Euro bzw. monatlich auf 4.537,50 Euro.
Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozialversicherung wichtig ist, erhöht sich auf 3.115 Euro monatlich in den alten Bundesländern und auf 2.870 Euro in den neuen Bundesländern.
Mindestbeitrag für Kleinselbständige
Entlastet werden insbesondere Kleinselbständige und Existenzgründer. Sie werden ab 2019 bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig Versicherten gleichgestellt. Ihre Beiträge sinken damit von 360 Euro auf 156 Euro im Monat.
Be- und Entlastungen für GKV-Versicherte
Während Versicherte und Arbeitgeber in der Arbeitslosenversicherung durch eine Beitragssatzsenkung um 0,5 Prozent entlastet werden, steigen die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung in 2019 um 0,5 Prozent. Die Mehreinnahmen sollen die steigenden Kosten bedingt durch Leistungsverbesserungen in den letzten Jahren im Pflegebereich decken.
„Es bleibt allerdings abzuwarten“, Findeklee weiter, „ob die dadurch erhofften Verbesserungen wie beispielsweise die personelle Aufstockung der Pflegekräfte, auch erreicht werden kann.“
Kontakt
Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen
Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com