Auch im Jahr 2017 haben die gesetzlichen Krankenkassen und Krankenkassenverbände die Thüringer Selbsthilfe im vollen Umfang gefördert. Insgesamt erhielten die Thüringer Selbsthilfegruppen, Kontaktstellen und Landesverbände in diesem Jahr ca. 831.964 EURO von der Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe.
Diese Summe setzt sich folgendermaßen zusammen:
- 581 Selbsthilfegruppen erhielten mit rund 348.153 EURO die höchste Förderung. Damit hat jede Selbsthilfegruppe im Durchschnitt 549 Euro erhalten.
- 42 Landesverbände der Selbsthilfe in Thüringen erhielten ca. 307.493 EURO.
- 21 Selbsthilfekontaktstellen erhielten Fördermittel in Höhe von rund 176.318 EURO
Die Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe weist darauf hin, dass die Förderanträge für das Jahr 2018 bis spätestens 31. Januar 2018 eingereicht werden müssen. Die entsprechenden Formulare sind auf den Internetseiten der Kassen hinterlegt. Wie bisher können regionale Selbsthilfegruppen die Unterlagen auch bei ihrer zuständigen Kontaktstelle anfordern.
Die Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe ist ein Zusammenschluss der Krankenkassenverbände in Thüringen, welche nach dem Sozialgesetzbuch für die Förderung von Selbsthilfestrukturen im jeweiligen Bundesland zuständig ist. Als beratende Mitglieder sind darin auch die Vertreter der Selbsthilfekontaktstellen, der Landesverbände und der regionalen Gruppen aktiv beteiligt.
Kontakt
Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen
Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com