Einigung zum Landesbasisfallwert 2020

Neue Krankenhausentgelte für 2020 in Thüringen vereinbart

Einvernehmlich haben sich die Krankenkassen mit der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen (LKHG) auf einen gemeinsamen Landesbasisfallwert für 2020 geeinigt. Der Landesbasisfallwert wird damit in diesem Jahr auf 3.663,17 Euro erhöht, was einer prozentualen Steigerung von 3,81 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der Landesbasisfallwert ist Abrechnungsgrundlage für stationäre Krankenhausleistungen.

„Das Ergebnis ist ein Kompromiss der jeweiligen Interessen und zeigt, dass die Selbstverwaltungspartner in Thüringen trotz schwieriger Rahmenbedingungen ein gemeinsames Ergebnis erzielen konnten“, so Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen.

Mit diesem Abschluss können die Krankenhäuser seit dem 1. Februar 2020 die höheren Vergütungen abrechnen und haben damit eine bessere Planungssicherheit für die medizinische Versorgung von Patientinnen und Patienten in 2020.

Der Landesbasisfallwert bildet den Durchschnittspreis für eine Krankenhausbehandlung in einem Bundesland. Er ist eine rechnerische Basisgröße, um die Preise der einzelnen Behandlungen wie Hüftoperationen oder Blinddarmentfernungen zu bestimmen. Generell erhält somit jedes Thüringer Krankenhaus für die gleiche medizinische Behandlung den gleichen Betrag.

Kontakt

Kerstin Keding-Bärschneider
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com