Seit dem 1.1.2022 beteiligt sich die Pflegekasse für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 – zusätzlich zum Leistungsbetrag nach § 43 SGB XI – mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag an den Pflegekosten (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil: EEE). Der Leistungszuschlag steigt stufenweise. Bereits ab dem Heimeinzug wird eine Entlastung in Höhe von 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils gezahlt. Nach einer Bezugsdauer von 12 Monaten steigt die Entlastung auf 25 Prozent. Nach insgesamt 24 Monaten beträgt die Entlastung bereits 45 Prozent und schließlich nach 36 Monaten 70 Prozent.
Doch die Entwicklung der Eigenanteile, die Pflegebedürftige in Pflegeheimen für pflegebedingte Aufwendungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten aus eigener Tasche zahlen müssen, ist weiterhin dynamisch. Spürbare Entlastung bringt die seit 1.1.2022 geltende gesetzliche Regelung nur bei längeren Heimaufenthalten, wie eine neue Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.7.2022 zeigt.
Entlastungseffekt verpufft bei kurzer Aufenthaltsdauer
In Thüringen mussten Pflegebedürftige mit einem Aufenthalt von bis zu 12 Monaten und einer Entlastung von 5 Prozent am 1.1.2022 einen durchschnittlichen Eigenanteil von 1.772 Euro pro Monat tragen. Bereits sechs Monate später ist dieser am 1.7.2022 auf 1.857 Euro gestiegen. Knapp ein Drittel der Pflegebedürftigen sind davon betroffen.
Bei einer Aufenthaltsdauer ab 12 Monaten (Entlastung 25 Prozent) stieg der Eigenanteil im gleichen Zeitraum von 1.634 Euro auf 1.706 Euro, ab 24 Monaten (Entlastung 45 Prozent) von 1.496 auf 1.555 Euro und ab 36 Monaten (Entlastung 70 Prozent) von 1.323 auf 1.366 Euro pro Monat.
Ohne die Entlastung hätten Pflegebedürftige in Thüringen am 1.1.2022 einen durchschnittlichen Eigenanteil von 1.806 Euro zahlen müssen. Am 1.7.2022 lag dieser Wert bereits bei 1.895 Euro. Erst bei einer langen Aufenthaltsdauer wird der Entlastungseffekt deutlich spürbar, während er bei kürzeren Aufenthaltsdauern weithin verpufft.
Keine nachhaltige Entlastung für Pflegebedürftige
Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen, betont, dass die Eigenanteile weiterhin zu hoch sind. Die Entlastung ist besonders für Pflegebedürftige im ersten Jahr nur begrenzt spürbar und die Steigerung der Pflegeentgelte marginalisiert diese Entlastung. Gründe für die Kostensteigerungen seien die Refinanzierung gestiegener Löhne und steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten. Der gesetzliche Zuschlag bezieht sich nur auf die pflegebedingten Aufwendungen und nicht auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.
„Die steigenden Kosten stellen ein hohes Armutsrisiko dar. Um pflegebedürftige Menschen nachhaltig zu entlasten, ist es notwendig, dass die Bundesländer die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen übernehmen. Dies würde eine Entlastung von 372 Euro für die pflegebedürftigen Menschen in Thüringen bedeuten. Eine nachhaltige politische Lösung für das Problem insgesamt wird dringend gebraucht“, so Findeklee abschließend.
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