Stationäre Pflege

Finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen steigt auch in Thüringen kontinuierlich

Die Entwicklung der Eigenanteile (EEE), die Pflegebedürftige in Pflegeheimen für pflegebedingte Aufwendungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten aus eigener Tasche zahlen müssen, ist weiterhin dynamisch.

Die höchsten Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr haben Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts zu tragen. Hier stieg in Thüringen die monatliche Eigenbeteiligung mit Stichtag 1.7.2022 im Vergleich zum 1.7.2023 von 1.857 Euro auf 2.248 Euro. Das sind monatlich 391 Euro mehr. Im bundesdeutschen Durchschnitt liegt die monatliche Erhöhung bei 348 Euro (2022: 2.200 Euro; 2023: 2.548 Euro).

Je nach Aufenthaltsdauer verringert sich die finanzielle Belastung durch den gestaffelten Zuschuss, den die Pflegekassen seit 2022 zu den pflegerischen Kosten, dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil beisteuern. Obwohl die Pflegekassen in diesem Jahr insgesamt wohl mehr als vier Milliarden Euro für die Zuschüsse ausgeben werden, hat der EEE damit für Pflegebedürftige, die bis zu zwei Jahre im Pflegeheim sind, bereits das Niveau von vor der Einführung der Zuschüsse deutlich überschritten. Ende 2021 lag der EEE für alle Pflegebedürftigen bei 912 Euro.

Die Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1.7.2023 zeigt erneut einen starken Anstieg der finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen.

„Es kann nicht sein“, so Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung; „dass Pflegebedürftige immer mehr belastet werden. Wir brauchen zeitnah eine Lösung zur nachhaltigen Entlastung der Pflegebedürftigen. Dazu gehört es, die Bundesländer endlich zur Übernahme der Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu verpflichten. Das würde die Pflegebedürftigen stark entlasten.”

Erhöhte Eigenanteile durch steigende Löhne

Grund für die starke Erhöhung des EEE ist vor allem die seit September 2022 geltende Tariftreue-Regelung, wonach das Pflegepersonal mindestens nach Tarif zu vergüten ist und diese Kosten eins zu eins in den Pflegesatz eingepreist werden müssen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Tarifentwicklung und der seit 1.7.2023 umzusetzenden neuen Personalbemessung in der Pflege ist davon auszugehen, dass der EEE bis zum Jahresende weiter ansteigt.

Kontakt

Kerstin Keding-Bärschneider
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com