Gemeinsame Pressemitteilung

Neuerungen des GKV-Bündnisses für Gesundheit in Thüringen

Die Landesverbände der Krankenkassen in Thüringen, die Ersatzkassen und der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) Landesvertretung Thüringen haben zum 01.01.2024 eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) „GKV-Bündnis für Gesundheit in Thüringen“ gegründet. Die ARGE hat ihren Sitz bei der vdek-Landesvertretung Thüringen. Zu den Aufgaben der ARGE zählen die Unterstützung der Krankenkassen bei der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten sowie bei der Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung Thüringen. Zur Wahrnehmung der Aufgaben in der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention behält die ARGE die bewährten Arbeitsweisen in der Zusammenarbeit der Krankenkassen/-verbände in Thüringen bei.

Ziel ist u.a. die Kooperation mit Kommunen anzustreben, um präventive und gesundheitsförderliche Maßnahmen direkt vor Ort zu verankern, um somit die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen nachhaltig zu fördern. Die Maßnahmen können sich auf gesundheitsförderliche Verhaltensweisen, wie die Förderung einer gesunden Ernährung und Bewegung im Alltag, beziehen als auch den Ausbau gesundheitsförderlicher Strukturen in den Kommunen in den Blick nehmen.

Dabei sollen die Leistungen der Krankenkassen die vorhandenen Angebote und Kompetenzen in den Kommunen ergänzen.

„Mit der ARGE „GKV-Bündnis für Gesundheit in Thüringen“ stärken die gesetzlichen Krankenkassen in Thüringen weiterhin die Gesundheitsförderung und Prävention im kommunalen Setting“, so Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen. Findeklee weiter: „Gesundheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Den Kommunen kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Die Vernetzung mit weiteren kommunalen Partnerinnen und Partnern sowie die amtsübergreifende Kooperation sollte gezielt verfolgt und umgesetzt werden.“

Hintergrund zur Gründung der ARGE „GKV-Bündnis für Gesundheit in Thüringen“

Im Zuge des „Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD, 15. Mai 2023) wurde auch die Neuregelung des § 20a SGB V beschlossen. Die Neuregelung hebt einerseits die verpflichtende Zusammenarbeit der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf und sieht andererseits die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung der Krankenkassen bei der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention vor.

Ansprechpartner:

GKV-Federführer

ARGE „GKV-Bündnis für Gesundheit in Thüringen“

c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Landesvertretung Thüringen

Lucas-Cranach-Platz 2

99097 Erfurt

 

Bianca Hegelmann

Tel.: 0361 44252-29

E-Mail: bianca.hegelmann@vdek.com

Kontakt

Kerstin Keding-Bärschneider
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com