Bis 30. April bewerben:

Ersatzkassen vergeben 6. Thüringer Selbsthilfepreis

Sie sind unermüdlich im Einsatz, informieren, unterstützen – und das alles ehrenamtlich: Die Rede ist von den zahlreichen Menschen in Thüringen, die sich freiwillig in der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe engagieren. Ihnen zu Ehren verleihen die Ersatzkassen in diesem Jahr den 6. Thüringer Selbsthilfepreis.

Gesundheitsministerin Katharina Schenk übernimmt die Schirmherrschaft

„Beim letzten Mal haben uns rund 80 Bewerbungen erreicht – wir hoffen erneut auf eine große Resonanz“, so Robert Schöning, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen. „Wir sind den vielen Menschen in Thüringen, die ehrenamtlich in der Selbsthilfe aktiv sind, sehr dankbar. Mit dem Preis wollen wir unserer Wertschätzung auch in diesem Jahr Ausdruck verleihen. Deswegen freuen wir uns umso mehr, dass wir die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk als Schirmherrin für den Selbsthilfepreis gewinnen konnten.“

Bewerbungen per Post oder E-Mail noch bis zum 30. April möglich

An Selbsthilfegruppen, die im Jahr 2025 durch die Krankenkassenverbände gefördert wurden, sind die Bewerbungsunterlagen per Post versandt worden. Außerdem können sie auf https://www.vdek.com/LVen/THG.html heruntergeladen werden.

Noch bis zum 30. April können die Bewerbungen entweder postalisch oder per E-Mail an den Verband der Ersatzkassen (vdek) e. V. gesendet werden:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen
Lucas-Cranach-Platz 2 - 99099 Erfurt
E-Mail: selbsthilfepreis-thueringen@vdek.com

Preisverleihung am 29. September 2026 in Erfurt

Im Anschluss tagt eine fachkundig besetzte Jury und wählt vier Selbsthilfegruppen und fünf Einzelpersonen aus, die auf der festlichen Preisverleihung am 29. September in Erfurt ausgezeichnet werden. Insgesamt wird ein Preisgeld von 7.000 Euro vergeben.

Der Thüringer Selbsthilfepreis wird seit 2016 im Zwei-Jahres-Rhythmus von den sechs Ersatzkassen Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk Handelskrankenkasse und HEK Hanseatische Krankenkasse verliehen.

Zum Hintergrund

Wer kann sich bewerben?

Teilnahmeberechtigt sind ehrenamtlich tätige Selbsthilfegruppen mit Gesundheitsbezug sowie engagierte Einzelpersonen, die im Sinne der Selbsthilfeförderung durch die gesetzliche Krankenversicherung förderfähig sind. Mit der Verleihung des Selbsthilfepreises werden sie für eine besonders engagierte, kreative und erfolgreiche Selbsthilfearbeit gewürdigt.

Was bedeutet „mit Gesundheitsbezug“?

Beispiele für Selbsthilfegruppen mit Gesundheitsbezug sind z.B. Selbsthilfegruppen zu Krankheitsbildern wie Diabetes, Krebs, Depression, u.ä., Netzwerke pflegender Angehöriger von Demenzerkrankten und viele weitere.

Kontakt

Anne Osterland
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Anne.Osterland@vdek.com