Die Tinte ist getrocknet: In Thüringen gibt es erstmals ein Vertragswerk zur häuslichen Krankenpflege (HKP) und Haushaltshilfe, das alle Krankenkassen gemeinsam mit sämtlichen Leistungserbringerverbänden unterzeichnet haben, egal ob frei-gemeinnützig (Wohlfahrtsverbände) oder privatwirtschaftlich organisiert. Der Vertrag schafft eine gemeinsame Grundlage dafür, wie häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe erbracht, vergütet und abgerechnet wird.
Ein Novum in Thüringen - und Deutschland
Bisher lagen separate Rahmenverträge mit teils unterschiedlichen Vertragsstrukturen vor. „Ein einheitlicher, gemeinsamer Rahmenvertrag ist ein Novum für Thüringen und auch in ganz Deutschland“, resümiert Robert Schöning, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen, stellvertretend für alle gesetzlichen Krankenkassen. „Wir danken ausdrücklich allen Verhandlungspartnern für dieses Ergebnis.“
Weniger Bürokratie, mehr Transparenz
Ein gemeinsamer Rahmenvertrag HKP und Haushaltshilfe bringt zahlreiche Vorteile mit sich: Weniger Bürokratie und Verwaltungsaufwand z.B. durch einheitliche Vertragsbedingungen, Einheitlichkeit bei den Abrechnungsmodalitäten und Vergleichbarkeit in der Versorgungsqualität, gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie mehr Rechtssicherheit und Transparenz.
Kurz & kompakt: Häusliche Krankenpflege:
- im SGB V geregelt, über gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet
- Umsetzung vor allem durch ambulante Pflegedienste
- Leistungen: ärztlich verordnete medizinische Behandlungspflege
- Verwechslungsgefahr: Häusliche Krankenpflege ≠ Häusliche Pflege (SGB XI)! Häusliche Pflege erfordert einen Pflegegrad und wird über die Soziale Pflegeversicherung (SPV) abgerechnet, Leistungen: z.B. Körperpflege, Betreuung, Hauswirtschaft
Kontakt
Anne Osterland
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen
Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Anne.Osterland@vdek.com