Als Interessenvertretung der Ersatzkassen beteiligt sich der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) aktiv an der Gestaltung der nationalen Gesundheitspolitik und begleitet die gesundheitspolitischen Entwicklungen in Europa. In Stellungnahmen und Positionspapieren formuliert der vdek seine gesundheits- und pflegepolitischen Vorstellungen und bringt sich aktiv in den politischen Gestaltungsprozess ein. Hier finden Sie weitere Positionen der Ersatzkassen auf Bundesebene.
Die vdek-Landesvertretung positioniert sich und nimmt Stellung
Pflegereform
„Es ist eine gute Botschaft, dass sich die Koalitionspartner nun doch auf den letzten Metern auf eine Pflegereform im Sinne eines Vorschaltgesetzes verständigt haben. Dass eine Strukturkommission dann ab Oktober grundlegende Reformen erarbeiten soll, begrüßen wir. Zentrale Aufgabe der Kommission wird es sein, die Pflegeversicherung auf stabile finanzielle Füße zu stellen, ohne dass die Versicherten und Arbeitgeber immer stärker belastet werden. Die Kommission muss dann unter anderem auch Vorschläge zum finanziellen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung vorlegen. Darüber hinaus müssen weitere offene Fragen beantwortet werden, wie die Begrenzung der stetig steigenden Eigenanteile für Pflegeheimbewohnende. Wir erwarten, dass künftig auch der Staat seiner Verpflichtung nachkommt, versicherungsfremde Leistungen, wie die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zu übernehmen. Auch die Rückzahlung der Coronakosten an die soziale Pflegeversicherung (SPV) steht nach wie vor aus.”
Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
„Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die richtigen Schwerpunkte: eine verpflichtende Ersteinschätzung, die Vernetzung des Rettungsdienstes (112) und der Leitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (116117) zu einem Gesundheitsleitsystem und den Ausbau Integrierter Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern. Konsequent umgesetzt werden sollte auch die sogenannte „Fast Lane“ im INZ. Patientinnen und Patienten, die vorab digital oder per Telefon eine Ersteinschätzung durchlaufen haben, bei der eine dringliche Behandlungsnotwendigkeit festgestellt wurde, können dann vor Ort auf schnelle Behandlung zählen. Wer dort erst eine Ersteinschätzung vornehmen muss, wird längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Liegt kein sofortiger Behandlungsbedarf vor, kann sich an die Ersteinschätzung auch eine Terminvermittlung in der richtigen Versorgungsebene anschließen.
Der spürbare Zeitvorteil ist ein entscheidender Anreiz, die Steuerungsinstrumente zu nutzen. Wir müssen dringend eine Entlastung der Notaufnahmen erreichen und diese Kapazitäten für diejenigen offen halten, die wirklich dringend Hilfe benötigen. Denn bei zwei Dritteln der heutigen Patientinnen und Patienten in den Notaufnahmen handelt es sich nicht um echte Notfälle. Durch die vorgeschaltete Ersteinschätzung würden diese Patientinnen und Patienten das INZ gar nicht erst aufsuchen, weil ein anderer Behandlungsweg der passende ist, etwa eine telemedizinische Beratung oder ein Termin in einer Haus- oder Facharztpraxis.
Wie dringlich es ist, die Reform jetzt schnell und ohne Abstriche auf den Weg zu bringen, unterstreicht auch der Blick auf die Zahlen. In den letzten fünf Jahren sind die Ausgaben für den Rettungsdienst von 5,7 Milliarden (2020) auf 8,2 Milliarden Euro (2025) angestiegen. Im ersten Halbjahr 2026 verzeichnen wir bereits einen Ausgabenanstieg um acht Prozent auf 4,4 Milliarden Euro. Wir brauchen jetzt die richtigen Reformschritte für eine passgenaue, effiziente und bezahlbare Versorgung.“
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
„Ein besonderer Schwerpunkt unserer politischen Interessenvertretung liegt derzeit auf den Auswirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auf Baden-Württemberg. Aus Sicht der Landesvertretung kann eine konsequent umgesetzte einnahmeorientierte Ausgabenpolitik einen wesentlichen Beitrag zur Begrenzung der Mengen- und Preisentwicklung leisten und sollte daher auch langfristig eine wichtige finanzpolitische Richtschnur in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bilden. Voraussetzung für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen sind jedoch flankierende Strukturreformen. Hierzu zählen insbesondere die Reform der Notfallversorgung, eine Reform der Primärversorgung mit einer verbesserten, insbesondere digitalen Patientensteuerung sowie strukturelle Veränderungen in der Arzneimittelversorgung. Bei neuen hochpreisigen Arzneimitteln sollte die Preisgestaltung stärker am nachgewiesenen Zusatznutzen ausgerichtet werden. Auch bei der Krankenhausreform sieht die Landesvertretung Handlungsbedarf. Das Land Baden-Württemberg sollte die Reform im Rahmen seiner Krankenhausplanungskompetenz konstruktiv umsetzen und die vorhandenen Mittel konsequent an einer bedarfsgerechten und zukunftsfähigen Versorgungsstruktur ausrichten. Zusätzliche Belastungen der Beitragszahlenden zur dauerhaften Finanzierung nicht mehr bedarfsgerechter Krankenhausstrukturen sind aus Sicht der Landesvertretung zu vermeiden. Zu diesen gesundheitspolitischen und finanzpolitischen Fragestellungen befindet sich die Landesvertretung im kontinuierlichen Austausch mit Abgeordneten des Landtags Baden-Württemberg und des Deutschen Bundestages."