Krankenhausplanung

In Deutschland liegt die Verantwortung für eine angemessene stationäre Versorgung mit Krankenhausleistungen und die Vorhaltung von ausreichenden Kapazitäten bei den Ländern. Die Krankenhausplanung steht in einem Flächenstaat wie Hessen vor besonderen Herausforderungen, da neben den Ballungszentren auch die Versorgung in der Fläche gewährleistet werden muss.

Hessisches Krankenhausgesetz 2020

Im Jahr 2020 wurde der Krankenhausplan novelliert und vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) in Kraft gesetzt. Die Neufassung des Krankenhausplanes bildet das Ergebnis intensiver Beratungen des zuständigen Planungsgremiums des Landes Hessen seit Anfang 2016 ab. Die Neufassung fokussiert darauf, die Planung stärker an qualitativen Vorgaben zu orientieren sowie die Patientensicherheit zu verbessern. Damit haben wesentlichen Forderungen und Positionen der Ersatzkassen Eingang in die Neufassung des hessischen Krankenhausplanes gefunden.

Weitere Anpassungen des Krankenhausplanes sind erforderlich, um die aus der Covid-19-Pandemie gewonnenen Erkenntnisse angemessen zu berücksichtigen. Im Besonderen erfordern jedoch vor allem die Anbieterstruktur im hessischen Krankenhaussektor und der Anspruch an eine qualitativ hochwertige und patientenorientierte Versorgung wegen des weiter zunehmendenFachkräftemangels weitere Konzentrationen von Krankenhausstandorten und Spezialisierungen. Aus diesem Grund ist die geplante Krankenhausreform dringend erforderlich und sollte zeitnah zur Umsetzung kommen.    
 

Krankenhausstrukturfonds

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde 2016 erstmals ein sog. Krankenhausstrukturfonds eingeführt, um Strukturverbesserungen in der stationären Versorgung zu fördern. Für das Land Hessen stand eine Fördersumme von knapp 74 Mio. Euro zu gleichen Teilen aus Mitteln des Gesundheitsfonds sowie aus Landermitteln zur Verfügung. Die gesamte Fördersumme wurde auf Basis entsprechender Anträge von Krankenhäusern beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) abgerufen. Insgesamt sechs Maßnahmen wurden nach eingehender Bewertung der Anträge durch das HMSI und die GKV finanziell gefördert, davon zwei aufgrund dauerhafter Schließungen von nicht versorgungsnotwendigen Krankenhäusern oder Standorten und vier für Konzentrationsmaßnahmen zur Verminderung von Vorhalteaufwand.

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde 2019 ein weiterer Krankenhausstrukturfonds - erneut hälftig aus dem Gesundheitsfonds sowie mit Landesmitteln finanziert - aufgelegt. Für Hessen stehen daraus bis Ende 2024 insgesamt etwa 280 Millionen Euro zur Verfügung. Wie beim „Strukturfonds I“ sehen die Ersatzkassen die dauerhafte Schließung von nicht bedarfsnotwendigen Krankenhäusern oder Standorten sowie die Konzentration von stationären Versorgungsangeboten als primäre Ziele für eine Förderung durch den Strukturfonds an.

Projektvorschläge zur Förderung mit Mitteln des Strukturfonds können weiterhin in Form einer Projektskizze per E-Mail an das HMSI gerichtet werden.

Krankenhauszukunftsfonds

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stellt der Bund den Krankenhäusern seit 2021 drei Mrd. Euro für Investitionen in die IT-Ausstattung der Notfallaufnahmen, die digitale Infrastruktur sowie die IT-Sicherheit zur Verfügung. Die Länder sollen zusätzlich 30% finanzieren. Für Hessen stehen nach Informationen des Landes Hessen demnach insgesamt rund 270 Mio. Euro zur Modernisierung der Krankenhäuser, im Besonderen ihrer digitalen Infrastruktur, zur Verfügung.

Mit dem Gesetz wird das durch die damalige Bundesregierung Anfang Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt.