Krankenhausplanung
In Deutschland liegt die Verantwortung für eine angemessene stationäre Versorgung mit entsprechenden Krankenhausleistungen und Vorhaltung von Krankenhausbetten bei den Ländern. Die Krankenhausplanung steht in einem Flächenstaat wie Hessen vor besonderen Herausforderungen, da neben den Ballungszentren auch die Versorgung in der Fläche gewährleistet werden muss.
Hessisches Krankenhausgesetz 2020
Im Jahr 2020 wurde der Krankenhausplan novelliert und vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) in Kraft gesetzt. Die Neufassung des Krankenhausplanes bildet das Ergebnis intensiver Beratungen des zuständigen Planungsgremiums des Landes Hessen seit Anfang 2016 ab. Die Neufassung fokussiert darauf, die Planung stärker an qualitativen Vorgaben zu orientieren sowie die Patientensicherheit zu verbessern. Damit haben wesentlichen Forderungen und Positionen der Ersatzkassen Eingang in die Neufassung des hessischen Krankenhausplanes gefunden.
Eine weitere Anpassung des Krankenhausplanes wird nötig sein, um die aus der aktuellen Pandemie gewonnenen Erkenntnisse angemessen zu berücksichtigen. Davon abgesehen fordern die Anbieterstruktur im hessischen Krankenhaussektor und der Anspruch an eine qualitativ hochwertige und patientenorientierte Versorgung weitere Konzentrationen von Krankenhausstandorten und Spezialisierungen.
Krankenhausstrukturfonds
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde 2016 erstmals ein sog. Krankenhausstrukturfonds eingeführt, um Strukturverbesserungen in der stationären Versorgung zu fördern. Für das Land Hessen stand eine Fördersumme von knapp 74 Mio. Euro zu gleichen Teilen aus Mitteln des Gesundheitsfonds sowie aus Landermitteln zur Verfügung. Die gesamte Fördersumme wurde auf Basis entsprechender Anträge von Krankenhäusern beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das für die Abwicklung der gesamten Verfahren zuständig ist, vollständig abgerufen. Insgesamt sechs Maßnahmen wurden nach eingehender Bewertung der Anträge durch das HMSI und die GKV finanziell gefördert, davon zwei aufgrund dauerhafter Schließungen von nicht versorgungsnotwendigen Krankenhäusern oder Standorten und vier für Konzentrationsmaßnahmen zur Verminderung von Vorhalteaufwand.
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde 2019 ein weiterer Krankenhausstrukturfonds - erneut hälftig aus dem Gesundheitsfonds sowie mit Landesmitteln finanziert - aufgelegt. Für Hessen stehen daraus bis 2024 insgesamt etwa 280 Millionen Euro zur Verfügung. Durch gesetzliche Erweiterungen sind nun u. a. auch Vorhaben und Maßnahmen zur Bildung integrierter Notfallstrukturen, telemedizinischer Netzwerkstrukturen sowie zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten förderfähig. Wie beim „Strukturfonds I“ sehen die Ersatzkassen die dauerhafte Schließung von nicht bedarfsnotwendigen Krankenhäusern oder Standorten sowie die Konzentration von stationären Versorgungsangeboten als primäre Ziele für eine Förderung durch den Strukturfonds an.
Projektvorschläge zur Förderung mit Mitteln des Strukturfonds können weiterhin in Form einer Projektskizze per E-Mail an das HMSI gerichtet werden.
Krankenhauszukunftsfonds
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stellt der Bund den Krankenhäusern ab 2021 drei Mrd. Euro für Investitionen in die IT-Ausstattung der Notfallaufnahmen, die digitale Infrastruktur sowie die IT-Sicherheit zur Verfügung. Die Länder sollen zusätzlich 30% finanzieren. Für Hessen stehen nach Informationen des Landes Hessen demnach insgesamt rund 270 Mio. Euro zur Modernisierung der Krankenhäuser, im Besonderen ihrer digitalen Infrastruktur, zur Verfügung.
Mit dem Gesetz wird das durch die damalige Bundesregierung Anfang Juni 2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ umgesetzt.