Krankenhausplanung
In Deutschland liegt die Verantwortung für eine angemessene stationäre Versorgung mit Krankenhausleistungen und die Vorhaltung von ausreichenden Kapazitäten bei den Ländern. Die Krankenhausplanung steht in einem Flächenstaat wie Hessen vor besonderen Herausforderungen, da neben den Ballungszentren auch die Versorgung in der Fläche gewährleistet werden muss.
Hessisches Krankenhausgesetz
Im Jahr 2020 wurde der Krankenhausplan novelliert und vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (inzwischen Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege - HMFG) in Kraft gesetzt. Die seitdem bestehende Fassung des Krankenhausplanes bildete das Ergebnis intensiver Beratungen des zuständigen Planungsgremiums des Landes Hessen über mehrere Jahre ab. Damit wurde ein stärkerer Fokus der Planung auf qualitative Vorgaben gelegt, um im Besonderen auch die Patientensicherheit zu verbessern. Damit haben wesentlichen Forderungen und Positionen der Ersatzkassen Eingang in den aktuell gültigen Krankenhausplan gefunden.
Aktuell arbeitet eine Arbeitsgruppe des Planungsgremiums intensiv an der Umsetzung der neuen Krankenhausreform und der gesetzlichen Vorgaben des sich seit Jahresbeginn 2025 in Kraft befindlichen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes — KHVVG. Die Umsetzung in Hessen ist jedoch stark abhängig von den weiteren Entwicklungen auf Bundesebene, wie z. B. dem aktuell eingeleiteten Gesetzgebungsverfahren zu einem Krankenhausreformanpassungsgesetz- KHAG.
Im Besonderen erfordern vor allem die Anbieterstruktur im hessischen Krankenhaussektor und der Anspruch an eine qualitativ hochwertige und patientenorientierte Versorgung wegen des weiter zunehmenden Fachkräftemangels weitere Konzentrationen von Krankenhausstandorten und Spezialisierungen. Aus diesem Grund ist die geplante Krankenhausreform dringend erforderlich und sollte zeitnah zur Umsetzung kommen.
Krankenhausstrukturfonds
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde 2016 erstmals ein sog. Krankenhausstrukturfonds eingeführt, um Strukturverbesserungen in der stationären Versorgung zu fördern. Für das Land Hessen stand eine Fördersumme von knapp 74 Mio. Euro zu gleichen Teilen aus Mitteln des Gesundheitsfonds sowie aus Landermitteln zur Verfügung. Die gesamte Fördersumme wurde auf Basis entsprechender Anträge von Krankenhäusern beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) abgerufen. Insgesamt sechs Maßnahmen wurden nach eingehender Bewertung der Anträge durch das HMSI (inzwischen Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege – HMFG) und die GKV finanziell gefördert, davon zwei aufgrund dauerhafter Schließungen von nicht versorgungsnotwendigen Krankenhäusern oder Standorten und vier für Konzentrationsmaßnahmen zur Verminderung von Vorhalteaufwand.
Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde 2019 ein weiterer Krankenhausstrukturfonds - erneut hälftig aus dem Gesundheitsfonds sowie mit Landesmitteln finanziert - aufgelegt. Für Hessen stehen daraus bis Ende 2025 insgesamt etwa 280 Millionen Euro zur Verfügung. Wie beim „Strukturfonds I“ sehen die Ersatzkassen die dauerhafte Schließung von nicht bedarfsnotwendigen Krankenhäusern oder Standorten sowie die Konzentration von stationären Versorgungsangeboten als primäre Ziele für eine Förderung durch den Strukturfonds an.
Krankenhauszukunftsfonds
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stellte der Bund den Krankenhäusern ab 2021 drei Mrd. Euro für Investitionen in die IT-Ausstattung der Notfallaufnahmen, die digitale Infrastruktur sowie die IT-Sicherheit zur Verfügung. Für Hessen standen nach Informationen des Landes Hessen demnach insgesamt rund 270 Mio. Euro zur Modernisierung der Krankenhäuser, im Besonderen ihrer digitalen Infrastruktur, zur Verfügung.
Krankenhaustransformationsfonds
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG - wurde ein gesetzlicher Rahmen zur finanziellen Unterstützung der Umstrukturierungsprozesse in den Krankenhäusern im Zuge der Krankenhausreform geschaffen.
Der Transformationsfonds zielt auf eine umfassende Modernisierung der stationären Versorgungsstrukturen im Sinne einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen Versorgung ab. Dafür stellt das Förderprogramm über eine Laufzeit von zehn Jahren insgesamt 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Herkunft der Mittel soll in Abänderung der bisher mit dem KHVVG vorgesehenen Regelungen mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz- KHAG - neu geregelt werden. Beabsichtigt ist, dass 25 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes finanziert werden. Weitere 25 Milliarden Euro müssen die Bundesländer beisteuern.