Krankenhausplanung

In Deutschland liegt die Verantwortung für eine angemessene stationäre Versorgung mit Krankenhausleistungen und die Vorhaltung von ausreichenden Kapazitäten bei den Ländern. Die Krankenhausplanung steht in einem Flächenstaat wie Hessen vor besonderen Herausforderungen, da neben den Ballungszentren auch die Versorgung in der Fläche gewährleistet werden muss.

Hessisches Krankenhausgesetz 

Im Dezember 2025 wurde der Krankenhausplan novelliert und vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege - HMFG in Kraft gesetzt. Der neue Krankenhausplan wurde in mehr als 20 Sitzungen einer Arbeitsgruppe des Landeskrankenhausausschusses als zuständigem Planungsgremium gemeinsam mit allen relevanten Akteuren erarbeitet und legt einen stärkeren Fokus der Planung auf qualitative Vorgaben gelegt, um im Besonderen auch die Patientensicherheit zu verbessern. Damit haben wesentlichen Forderungen und Positionen der Ersatzkassen Eingang in den aktuell gültigen Krankenhausplan gefunden.

Die Umsetzung in Hessen ist jedoch stark abhängig von den weiteren Entwicklungen auf Bundesebene, wie z. B. dem aktuell eingeleiteten Gesetzgebungsverfahren zu einem Krankenhausreformanpassungsgesetz- KHAG.

Im Besonderen erfordern vor allem die Anbieterstruktur im hessischen Krankenhaussektor und der Anspruch an eine qualitativ hochwertige und patientenorientierte Versorgung wegen des weiter zunehmenden Fachkräftemangels weitere Konzentrationen von Krankenhausstandorten und Spezialisierungen. Aus diesem Grund ist die geplante Krankenhausreform dringend erforderlich und sollte zeitnah zur Umsetzung kommen.   

Krankenhausstrukturfonds

Der Krankenhausstrukturfonds wurde 2016 mit dem Krankenhausstrukturgesetz eingeführt, um Strukturverbesserungen in der stationären Versorgung zu fördern. In Hessen standen rund 74 Mio. Euro zur Verfügung, die für sechs Maßnahmen genutzt wurden, darunter Schließungen nicht bedarfsnotwendiger Krankenhäuser und Konzentrationen von Versorgungsangeboten. 2019 wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ein zweiter Strukturfonds aufgelegt, der bis Ende 2025 etwa 280 Mio. Euro für Hessen bereitstellte. Die Mittel wurden bis Jahresende 2025 vollständig beim BAS beantragt, die weitere Umsetzung bleibt abzuwarten. Ziel beider Fonds war vor allem die dauerhafte Schließung von nicht versorgungsnotwendigen Standorten sowie die Bündelung stationärer Angebote zur Effizienzsteigerung. 

Krankenhauszukunftsfonds

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stellte der Bund den Krankenhäusern ab 2021 drei Mrd. Euro für Investitionen in die IT-Ausstattung der Notfallaufnahmen, die digitale Infrastruktur sowie die IT-Sicherheit zur Verfügung. Für Hessen standen nach Informationen des Landes Hessen demnach insgesamt rund 270 Mio. Euro zur Modernisierung der Krankenhäuser, im Besonderen ihrer digitalen Infrastruktur, zur Verfügung, die vollständig ausgeschöpft wurden.

Krankenhaustransformationsfonds

Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG - wurde ein gesetzlicher Rahmen zur finanziellen Unterstützung der Umstrukturierungsprozesse in den Krankenhäusern im Zuge der Krankenhausreform geschaffen.

Der Transformationsfonds zielt auf eine umfassende Modernisierung der stationären Versorgungsstrukturen im Sinne einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen Versorgung ab. Dafür stellt das Förderprogramm über eine Laufzeit von zehn Jahren insgesamt 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Herkunft der Mittel soll in Abänderung der bisher mit dem KHVVG vorgesehenen Regelungen mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz- KHAG - neu geregelt werden. Beabsichtigt ist, dass 25 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes finanziert werden. Weitere 25 Milliarden Euro müssen die Bundesländer beisteuern.