Krankenhausplanung
In Deutschland liegt die Verantwortung für eine angemessene stationäre Versorgung mit Krankenhausleistungen und die Vorhaltung von ausreichenden Kapazitäten bei den Ländern. Die Krankenhausplanung steht in einem Flächenstaat wie Hessen vor besonderen Herausforderungen, da neben den Ballungszentren auch die Versorgung in der Fläche gewährleistet werden muss.
Hessische Krankenhausplanung
Im Dezember 2025 wurde der Krankenhausplan novelliert und vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege - HMFG in Kraft gesetzt. Der neue Krankenhausplan wurde in mehr als 20 Sitzungen einer Arbeitsgruppe des Landeskrankenhausausschusses als zuständigem Planungsgremium gemeinsam mit allen relevanten Akteuren erarbeitet und legt einen stärkeren Fokus der Planung auf qualitative Vorgaben gelegt, um im Besonderen auch die Patientensicherheit zu verbessern. Damit haben wesentlichen Forderungen und Positionen der Ersatzkassen Eingang in den aktuell gültigen Krankenhausplan gefunden.
Die Krankenhausplanung in Hessen ist jedoch stark abhängig von der Umsetzung der durch die Bundesebene festgelegten Rahmenbedingungen wie dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) sowie dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Diese bilden den verbindlichen Rechtsrahmen für die Umsetzung einer zwingend erforderlichen Krankenhausreform. Das Land Hessen ist hierzu bestrebt, mit Wirkung zum 01.01.2027 allen bedarfsnotwendigen Krankenhäusern einen neuen Feststellungsbescheid mit neu definiertem Versorgungsauftrag (Zuweisung von Leistungsgruppen) zukommen zu lassen.
Im Besonderen erfordern aus Sicht der Ersatzkassen vor allem die Anbieterstruktur im hessischen Krankenhaussektor und der Anspruch an eine qualitativ hochwertige und patientenorientierte Versorgung wegen des weiter zunehmenden Fachkräftemangels weitere Konzentrationen von Krankenhausstandorten und Spezialisierungen. Aus diesem Grund ist die geplante Krankenhausreform dringend erforderlich. Eine zeitnahe Umsetzung wird daher diesseits begrüßt.
Krankenhausstrukturfonds
Der Krankenhausstrukturfonds wurde 2016 mit dem Krankenhausstrukturgesetz eingeführt, um Strukturverbesserungen in der stationären Versorgung zu fördern. In Hessen standen rund 74 Mio. Euro zur Verfügung, die für sechs Maßnahmen genutzt wurden, darunter Schließungen nicht bedarfsnotwendiger Krankenhäuser und Konzentrationen von Versorgungsangeboten. 2019 wurde mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ein zweiter Strukturfonds aufgelegt, der bis Ende 2025 etwa 280 Mio. Euro für Hessen bereitstellte. Die Mittel wurden bis Jahresende 2025 vollständig beim BAS beantragt, die weitere Umsetzung bleibt abzuwarten. Ziel beider Fonds war vor allem die dauerhafte Schließung von nicht versorgungsnotwendigen Standorten sowie die Bündelung stationärer Angebote zur Effizienzsteigerung.
Krankenhauszukunftsfonds
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) stellte der Bund den Krankenhäusern ab 2021 drei Mrd. Euro für Investitionen in die IT-Ausstattung der Notfallaufnahmen, die digitale Infrastruktur sowie die IT-Sicherheit zur Verfügung. Für Hessen standen nach Informationen des Landes Hessen demnach insgesamt rund 270 Mio. Euro zur Modernisierung der Krankenhäuser, im Besonderen ihrer digitalen Infrastruktur, zur Verfügung, die vollständig ausgeschöpft wurden.
Krankenhaustransformationsfonds
Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG - wurde ein gesetzlicher Rahmen zur finanziellen Unterstützung der Umstrukturierungsprozesse in den Krankenhäusern im Zuge der Krankenhausreform geschaffen.
Der Transformationsfonds zielt auf eine umfassende Modernisierung der stationären Versorgungsstrukturen im Sinne einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen Versorgung ab. Dafür stellt das Förderprogramm über eine Laufzeit von zehn Jahren insgesamt 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Herkunft der Mittel wurde wie folgt geregelt. In den Jahren 2026-2029 werden jährlich 3,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes finanziert, von 2030-2035 2,5 Mrd. jährlich, insgesamt somit 29 Mrd. Euro. Die Mittel werden auf die Bundesländer nach dem sog. Königsteiner Schlüssel aufgeteilt. Ferner müssen die Bundesländer und/oder Krankenhausträger eine Kofinanzierung übernehmen (insgesamt ca. 21 Mrd. Euro).
Für Hessen bedeutet dies folgende verfügbare Mittel:
| 2026–2029 (jährlich) | 2030–2035 (jährlich) |
|---|---|
| ca. 260 Mio. € Bundesmittel | ca. 186 Mio. € Bundesmittel |
| ca. 112 Mio. € Kofinanzierung | ca. 186 Mio. € Kofinanzierung |