Ausbildungsfinanzierung
An hessischen Krankenhäusern werden jährlich ca. 6.600 Auszubildende in folgenden Berufsgruppen ausgebildet:
- Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege(-hilfe),
- Hebammen,
- Diät- und technische Assistenten in der Medizin,
- Ergo- und Physiotherapie,
- Orthoptik und
- Logopädie
Grundsätzlich ist die Finanzierung der Ausbildung (Vorhaltung von Berufsschulen, Lehrern und Lehrmitteln) in Deutschland eine staatliche Aufgabe. Dies gilt jedoch nicht im Gesundheitswesen, wo die Finanzierung der Ausbildung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erfolgt. Für die GKV sind dies sog. versicherungsfremde Leistungen, da diese Aufwendungen nicht unmittelbar in die Patientenversorgung fließen.
Regelungen in Hessen
Seit 2020 erfolgt die Finanzierung nach den Regelungen des Pflegeberufegesetzes, mit dem eine generalisierte Ausbildung der Pflegeberufe im Krankenhausbereich und in ambulanten sowie stationären Pflegeeinrichtungen umgesetzt werden soll.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Ansprechpartner für Fragen zur Ausbildungsfinanzierung ist:
Rainer Sand
Walter-Kolb-Str. 9-11
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Fax: 069/96 21 68 90