Ausbildungsfinanzierung
An hessischen Krankenhäusern werden jährlich knapp 7.000 Auszubildende in folgenden Berufsgruppen ausgebildet:
- Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege(-hilfe),
- Hebammen,
- Diät- und technische Assistenten in der Medizin,
- Ergo- und Physiotherapie,
- Orthoptik und
- Logopädie
Grundsätzlich ist die Finanzierung der Ausbildung (Vorhaltung von Berufsschulen, Lehrern und Lehrmitteln) in Deutschland eine staatliche Aufgabe. Dies gilt jedoch nicht im Gesundheitswesen, wo die Finanzierung der Ausbildung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erfolgt. Für die GKV sind dies sog. versicherungsfremde Leistungen, da diese Aufwendungen nicht unmittelbar in die Patientenversorgung fließen.
Regelungen in Hessen
Seit 2020 erfolgt die Ausbildung von examinierten Pflegekräften in Form einer generalistischen Ausbildung. Die aktuelle Berufsbezeichnung lautet Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann. Die Ausbildung findet in Krankenhäusern sowie stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen statt. Finanziert wird die Ausbildung durch einen landesweiten Ausbildungsfonds, in den die Kranken- und Pflegekassen sowie das Land Hessen einzahlen. Der Fonds erstattet dann den Ausbildungsbetrieben und Pflegeschulen die Kosten der Ausbildung. Gesetzliche Grundlage hierfür bilden das Pflegeberufegesetz sowie die dazugehörigen Verordnungen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Ansprechpartner für Fragen zur Ausbildungsfinanzierung ist:
Rainer Sand
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