Erste Bilanz zu Corona-Schutzschirmen

750 Millionen Euro Ausgleichszahlungen für Anbieter in Niedersachsen

Ein Großteil der Leistungserbringer im Gesundheitswesen bekommt nach gesetzlichen Festlegungen einen Ausgleich für Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise. Nach einer ersten Bilanz des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) beträgt das hierfür zur Jahresmitte bereits angefallene Volumen in Niedersachsen rund 750 Millionen Euro. Dieser Betrag wird sich in der zweiten Jahreshälfte weiter erhöhen, da die Schutzschirm-Bestimmungen in der Regel bis Ende September weiterlaufen. Zudem ist die Höhe der Kompensationsleistungen für niedergelassene Ärzte noch nicht zu erfassen.

Die Pandemiekosten tragen der Bund und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, zum Teil beteiligen sich auch die Länder. „Die gesetzliche Krankenversicherung hat sich in der Krise als Anker der Stabilität für Unternehmen, Beschäftigte und Freiberufler im Gesundheitswesen erwiesen und weit über ihre Kernfunktion hinaus gesamtgesellschaftliche Aufgaben übernommen“, sagte der Leiter der vdek-Landesvertretung, Jörg Niemann.

Krankenhäuser: 580 Millionen Euro

Der Leerstand von Betten in Krankenhäusern wurde bisher landesweit mit 580 Millionen Euro finanziert. Das entspricht den Jahresbudgets von zehn durchschnittlich großen Krankenhäusern. Kliniken mussten für die seinerzeit erwartete Behandlung einer Vielzahl von Covid-19-Patienten erhebliche Kapazitäten freihalten. Sie erhalten als Ausgleich tagesbezogene Pauschalen je nicht behandeltem Patienten. Referenzwert ist die jahresdurchschnittliche Belegung 2019. Die Pauschalen betrugen bisher 560 Euro, seit 13. Juli werden sie bis zur Höhe von 760 Euro gestaffelt.

Rehabilitation und Müttergenesung: 29,4 Millionen Euro

Für nicht genutzte Kapazitäten haben die Einrichtungen bisher 29,4 Millionen Euro erhalten. Rehaeinrichtungen wurden in der Krise nicht mehr in Anspruch genommen und mussten vorsorglich Betten für die akutmedizinische Versorgung freihalten. Sie bekommen eine tagesbezogene Erstattung von 60 Prozent des durchschnittlichen Vergütungssatzes je nicht behandeltem Patienten. Referenzwert ist die jahresdurchschnittliche Belegung 2019.

Heilmittelerbringer: 76 Millionen Euro

Bisher wurden insgesamt 76 Millionen Euro an 5.600 Heilmittelerbringer zum Ausgleich von Umsatzverlusten ausgezahlt. Zu den Heilmittelerbringern zählen Physiotherapeuten, Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten. Sie bekommen eine Einmalzahlung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Zulassung. Heilmittelerbringer mit Zulassung bis 31. Dezember 2019 haben Anspruch auf 40 Prozent der Krankenkassenvergütung im vierten Quartal 2019.

Pflege: 64 Millionen Euro

Pflegeeinrichtungen wurden bisher Mehraufwände und Mindereinnahmen in Höhe von landesweit 64 Millionen Euro erstattet. Mehraufwände entstehen etwa durch Organisations- und Hygienemaßnahmen, Mindereinnahmen insbesondere durch die Schließung von Tagespflegen, aber auch durch Aufnahmerestriktionen in Heimen und ausbleibende Nachfrage ambulanter Leistungen.

Niedergelassene Ärzte: noch nicht zu beziffern

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt die für 2020 vereinbarte budgetierte Gesamtvergütung unabhängig vom reduzierten Leistungsaufkommen komplett an die Ärzteschaft aus. Mindert sich das Gesamthonorar eines Vertragsarztes pandemiebedingt um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, erfolgt eine Ausgleichszahlung von bis zu 90 Prozent für entgangene extrabudgetäre Leistungen. Die Kosten sind noch nicht zu beziffern. In der Krise mieden viele Patienten Wartezimmer aus Angst vor Ansteckung, Ärzte schlossen ihre Praxen.

Über die Schutzschirmkosten hinaus hinaus schlagen Ausgaben für die Versorgung im Zuge der Pandemie zu Buche. Das gilt besonders für den Aufbau von Intensivkapazitäten und die Behandlung in Krankenhäusern. In der ambulanten Versorgung zahlen die gesetzlichen Krankenkassen alleine für den Aufbau und Betrieb der Corona-Testzentren sowie für Schutzausrüstungen in den Arztpraxen voraussichtlich 20 Millionen Euro an die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen.

Kontakt

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Niedersachsen

Pressesprecher
Simon Kopelke

Telefon: 05 11 / 3 03 97 - 50
E-Mail: simon.kopelke@vdek.com