Arzneimittel in Baden-Württemberg

Die Hand einer Person überreicht der Hand einer anderen Person ein Arztrezept
Ausstellung eines Rezepts durch den Arzt

In der zwischen den Kassenverbänden und der Kassenärztlichen Vereinigung jährlich verhandelten Arzneimittelvereinbarung wird eine Ausgabenobergrenze für Arzneimittelausgaben im Land Baden-Württemberg festgelegt. Zur Orientierung für die Ärzte werden Richtgrößen für die einzelnen Facharztgruppen ermittelt. Die aktuellen Richtgrößen und Arzneimittelvereinbarungen sind auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg veröffentlicht.

Darüber hinaus sind Verordnungszielquoten für bestimmte Facharztgruppen vereinbart, deren Erreichen sich für die Ärzte bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung positiv auswirkt. So wird ein zusätzlicher Anreiz für die Ärzte für eine wirtschaftliche Verordnungsweise von Arzneimitteln geschaffen.