Betriebliche Gesundheitsförderung
Zur Gesunderhaltung der Beschäftigten unterstützen die Krankenkassen die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) auf Grundlage des § 20b SGB V. Ziel ist es, gesundheitsförderliche Arbeitsstrukturen aufzubauen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dazu erfassen die Krankenkassen gemeinsam mit den Beschäftigten, den Verantwortlichen im Betrieb, den Betriebsärztinnen und -ärzten sowie den Fachkräften für Arbeitssicherheit die gesundheitliche Situation im Unternehmen. Auf dieser Grundlage werden Risiken und Potenziale identifiziert, Maßnahmen vorgeschlagen und deren Umsetzung fachlich begleitet.
BGF-Koordinierungsstelle Bayern
Die BGF-Koordinierungsstelle Bayern ist seit Januar 2026 beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) angesiedelt. Konkrete Bertungsangebote vor Ort und weitere Veranstaltungen finden interessierte Unternehmen auf der Regionalseite Bayern der bundesweiten Homepage der BGF-Koordinierungsstellen.
Ihre Ansprechpartnerin für die BGF-Koordinierungsstelle Bayern:
Anna Steinfeldt
Arnulfstraße 201 a
80634 München
Tel.: 089 / 55 25 51 - 46