Ambulante Pflege

Gentle trained nurse helping mature patient

Pflegebedürftige Menschen haben im Rahmen ihres Versicherungsschutzes in der häuslichen Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Die ambulante Pflege soll den pflegebedürftigen Menschen helfen, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Bei der Pflege zu Hause können pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen durch ambulante Pflegedienste unterstützt werden. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben dabei Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe) durch einen Pflegedienst.

Die Pflegekassen zahlen für den Einsatz der Pflegedienste und Pflegekräfte monatlich die Pflegesachleistungen entsprechend der gesetzlich vereinbarten Sachleistungshöhe je Pflegegrad.

Ambulante Pflege in Berlin

In Berlin steht ein vielfältiges Hilfeangebot zur Verfügung, mehr als 770 ambulante Pflegedienste versorgen die Versicherten in ihrer Häuslichkeit. Für die Betreuung am Tage, wenn zum Beispiel die Angehörigen berufstätig sind oder entlastet werden sollen, stehen Tagespflegen zur Verfügung. Dieses teilstationäre Angebot flankiert die ambulante Pflege zu Hause.

Zusätzlich zur ambulanten Pflege bieten mehr als 450 ambulante Pflegedienste auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege an und für die Haushaltshilfe stehen in Berlin rund 370 Dienste zur Verfügung.

Um Pflegesachleistungen mit den Pflegekassen abrechnen zu können, müssen die ambulanten Pflegedienste auf Grundlage des Rahmenvertrages gemäß § 75 Absatz 1 und 2 SGB XI einen Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI mit den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit dem Träger der Sozialhilfe abschließen.

Anträge

Die Antragsprüfung wird in Berlin kassenartenübergreifend durchgeführt. Anträge, Änderungsmeldungen sowie die notwendigen Unterlagen sind zu senden an die:

Pflegekassen und die Pflegekassenverbände in Berlin
Wilhelmstraße 1
10957 Berlin
 

Rahmenvertrag und Versorgungsvertrag

Vergütungsvereinbarung

Antragsunterlagen

Anträge zum Abschluss eines Versorgungsvertrages nach  § 72 SGB XI für ambulante Betreuungseinrichtungen nach  § 71 Abs. 1a SGB XI  

Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung zur Versorgung von Versicherten als ambulante Betreuungseinrichtung gemäß § 71 Abs. 1a SGB XI stellen wollen, richten Sie diese bitte mit dem ausgefüllten Strukturerhebungsbogen sowie den erforderlichen und vollständigen Antragsunterlagen vorzugsweise per E-Mail digital an:

BE-Pflege-amb@vdek.com

oder postalisch an:

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Stresemannstr. 91
10963 Berlin


Für die Antragsstellung reichen Sie bitten folgende Unterlagen ein:
Informationen zum Träger

  • Nachweis einer verantwortlichen und stellvertretenden Fachkraft samt Unterlagen für die entsprechende Eignung
  • Nachweis Betreuungskräfte samt Qualifikation
  • Gesamtkonzeption der ambulanten Betreuungseinrichtung
  • Nachweis eigener Geschäftsräume (bspw. Mietvertrag) in Kopie
  • Nachweis einer ausreichenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Bestätigung der Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Ggf. Kooperationsvereinbarung(en) in Kopie
  • Ggf. Verhandlungs- und/oder Abschlussvollmacht

Genauere Informationen entnehmen Sie bitten dem Strukturerhebungsbogen.

Versorgungsvertrag 

Antragsunterlagen

Ambulante Pflege in Brandenburg

In Brandenburg steht ein vielfältiges Hilfeangebot zur Verfügung. Rund 830 ambulante Pflegedienste versorgen die Versicherten in ihrer Häuslichkeit. Für die Betreuung am Tage, wenn zum Beispiel die Angehörigen berufstätig sind oder entlastet werden sollen, stehen Tagespflegen zur Verfügung. Dieses teilstationäre Angebot flankiert die ambulante Pflege zu Hause.

Zusätzlich zur ambulanten Pflege bieten etwa 795 ambulante Pflegedienste auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege an und für die Haushaltshilfe stehen in Brandenburg rund 750 Dienste zur Verfügung.

Um Pflegesachleistungen mit den Pflegekassen abrechnen zu können, müssen die ambulanten Pflegedienste auf Grundlage des Rahmenvertrages gemäß § 75 Absatz 1 und 2 SGB XI einen Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI mit den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit dem Träger der Sozialhilfe abschließen.

Anträge

Die Antragsprüfung wird in Brandenburg kassenartenübergreifend durchgeführt. Anträge, Änderungsmeldungen sowie die notwendigen Unterlagen sind zu senden an die:

Pflegekassen und die Pflegekassenverbände in Brandenburg
Brandenburger Str. 72
14467 Potsdam

Rahmenvertrag und Versorgungsvertrag

Antragsunterlagen

Anträge zum Abschluss eines Versorgungsvertrages nach  § 72 SGB XI für ambulante Betreuungseinrichtungen nach  § 71 Abs. 1a SGB XI  

Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung zur Versorgung von Versicherten als ambulante Betreuungseinrichtung gemäß § 71 Abs. 1a SGB XI stellen wollen, richten Sie diese bitte mit dem ausgefüllten Strukturerhebungsbogen sowie den erforderlichen und vollständigen Antragsunterlagen vorzugsweise per E-Mail an:

BB-Pflege-amb@vdek.com

oder postalisch an:

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Stresemannstr. 91
10963 Berlin


Für die Antragsstellung reichen Sie bitten folgende Unterlagen ein:

  • Informationen zum Träger
  • Nachweis einer verantwortlichen und stellvertretenden Fachkraft samt Unterlagen für die entsprechende Eignung
  • Nachweis Betreuungskräfte samt Qualifikation
  • Gesamtkonzeption der ambulanten Betreuungseinrichtung
  • Nachweis eigener Geschäftsräume (bspw. Mietvertrag) in Kopie
  • Nachweis einer ausreichenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Bestätigung der Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Ggf. Kooperationsvereinbarung(en) in Kopie
  • Ggf. Verhandlungs- und/oder Abschlussvollmacht

Genauere Informationen entnehmen Sie bitten dem Strukturerhebungsbogen.

Versorgungsvertrag  

  • Muster Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI für ambulante Betreuungseinrichtungen nach § 71 Abs. 1a SGB XI

Antragsunterlagen

  • Strukturerhebungsbogen für ambulante Betreuungseinrichtungen