Ambulante Pflege

Gentle trained nurse helping mature patient

Pflegebedürftige Menschen haben im Rahmen ihres Versicherungsschutzes in der häuslichen Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Die ambulante Pflege soll den pflegebedürftigen Menschen helfen, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.

Bei der Pflege zu Hause können pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen durch ambulante Pflegedienste unterstützt werden. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben dabei Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung als Sachleistung (häusliche Pflegehilfe) durch einen Pflegedienst.

Die Pflegekassen zahlen für den Einsatz der Pflegedienste und Pflegekräfte monatlich die Pflegesachleistungen entsprechend der gesetzlich vereinbarten Sachleistungshöhe je Pflegegrad.

Ambulante Pflege in Berlin

In Berlin steht ein vielfältiges Hilfeangebot zur Verfügung, mehr als 770 ambulante Pflegedienste versorgen die Versicherten in ihrer Häuslichkeit. Für die Betreuung am Tage, wenn zum Beispiel die Angehörigen berufstätig sind oder entlastet werden sollen, stehen Tagespflegen zur Verfügung. Dieses teilstationäre Angebot flankiert die ambulante Pflege zu Hause.

Zusätzlich zur ambulanten Pflege bieten mehr als 450 ambulante Pflegedienste auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege an und für die Haushaltshilfe stehen in Berlin rund 370 Dienste zur Verfügung.

Um Pflegesachleistungen mit den Pflegekassen abrechnen zu können, müssen die ambulanten Pflegedienste auf Grundlage des Rahmenvertrages gemäß § 75 Absatz 1 und 2 SGB XI einen Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI mit den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit dem Träger der Sozialhilfe abschließen.

Anträge

Die Antragsprüfung wird in Berlin kassenartenübergreifend durchgeführt. Anträge, Änderungsmeldungen sowie die notwendigen Unterlagen sind zu senden an die:

Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Pflegekassen und Pflegekassenverbände in Berlin
Wilhelmstraße 1
10957 Berlin
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Rahmenvertrag und Versorgungsvertrag

Vergütungsvereinbarung

Antragsunterlagen

Ambulante Pflege in Brandenburg

In Brandenburg steht ein vielfältiges Hilfeangebot zur Verfügung. Rund 830 ambulante Pflegedienste versorgen die Versicherten in ihrer Häuslichkeit. Für die Betreuung am Tage, wenn zum Beispiel die Angehörigen berufstätig sind oder entlastet werden sollen, stehen Tagespflegen zur Verfügung. Dieses teilstationäre Angebot flankiert die ambulante Pflege zu Hause.

Zusätzlich zur ambulanten Pflege bieten etwa 795 ambulante Pflegedienste auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege an und für die Haushaltshilfe stehen in Brandenburg rund 750 Dienste zur Verfügung.

Um Pflegesachleistungen mit den Pflegekassen abrechnen zu können, müssen die ambulanten Pflegedienste auf Grundlage des Rahmenvertrages gemäß § 75 Absatz 1 und 2 SGB XI einen Versorgungsvertrag gemäß § 72 SGB XI mit den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit dem Träger der Sozialhilfe abschließen.

Anträge

Die Antragsprüfung wird in Brandenburg kassenartenübergreifend durchgeführt. Anträge, Änderungsmeldungen sowie die notwendigen Unterlagen sind zu senden an die:

Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Pflegekassen im Land Brandenburg
14456 Potsdam.

Rahmenvertrag und Versorgungsvertrag

Antragsunterlagen