Soziotherapie

Die Soziotherapie stellt eine wohnortnahe psychiatrische Versorgung dar. Sie soll schwer psychisch Kranke in die Lage versetzen, andere medizinische Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Betroffene Menschen werden dabei unterstützt, in besonderen Problembereichen wie z. B. Kontaktstörungen, dem Verlust sozialer Bezüge, der reduzierten Fähigkeit, den Lebensalltag eigenständig zu bewältigen sowie die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit anzunehmen.

Ziel, die Ressourcen des Patienten zu aktivieren und ihn zur Selbsthilfe anzuregen, d. h. ihn in möglichst kurzer Zeit zu befähigen, von fremder Hilfe unabhängig zu werden. Dabei sollen Klinikaufenthalte vermieden bzw. verkürzt werden.

Rahmenempfehlungen

Die näheren Modalitäten bezüglich der Leistungserbringung sind in den Rahmenempfehlungen der Spitzenverbände verbindlich geregelt.

Voraussetzungen in Berlin

In Berlin beteiligen sich ca. 25 Vertragspartner an der Versorgung.

Hier finden Sie allgemeine Informationen sowie Antragsvoraussetzungen zum Abschluss eines Vertrages mit Leistungserbringern der Soziotherapie nach § 132b in Verbindung mit § 37a SGB V:

Voraussetzungen in Brandenburg

In Brandenburg beteiligen sich vier Vertragspartner an der Versorgung.

Hier finden Sie allgemeine Informationen sowie Antragsvoraussetzungen zum Abschluss eines Vertrages mit Leistungserbringern der Soziotherapie nach § 132b in Verbindung mit § 37a SGB V: