Qualitätssicherung
Die Träger der Pflegeeinrichtungen sind für die Qualität der Leistungen ihrer Einrichtungen einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität verantwortlich. Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, Maßnahmen der Qualitätssicherung durchzuführen sowie ein Qualitätsmanagement einzurichten und bei Qualitätsprüfungen aktiv mitzuwirken.
Regelmäßige Qualitätsprüfung
Alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen werden regelmäßig einer Qualitätsprüfung gemäß § 114 SGB XI nach bundeseinheitlichen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) durch den Medizinischen Dienst und der Careproof GmbH unterzogen. Da sich die Pflege durch ambulante Pflegedienste bzw. durch Betreuungsdienste von der Pflege in stationären Einrichtungen oder Tagespflegen unterscheidet, gelten für die einzelnen Bereiche unterschiedliche Richtlinien. Die QPR dienen als verbindliche Grundlage für eine Erfassung der Qualität in den Pflegeeinrichtungen nach einheitlichen Kriterien.
Die Qualitätsprüfungen werden im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen in Form von Regel-, Anlass- oder Wiederholungsprüfungen durchgeführt.
Geprüft wird, ob die Qualitätsanforderungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) und nach den auf dieser Grundlage abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen erfüllt sind. Die Prüfung beinhaltet auch die Inaugenscheinnahme des gesundheitlichen und pflegerischen Zustands von versorgten Personen.
Beratung
Darüber hinaus beraten der Medizinische Dienst und die Careproof GmbH die Pflegeeinrichtungen in Fragen der Qualitätssicherung mit dem Ziel, Qualitätsmängeln rechtzeitig vorzubeugen und die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtung für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu stärken.
Mehr Informationen zum Thema Transparenz und Qualität in der Pflege finden Sie hier.
Verbraucherinformation
Um sich unabhängig und neutral über die Qualität von Pflegeeinrichtungen zu informieren, wurde durch den Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Verbrauchern Teilergebnisse der jeweiligen Qualitätsprüfungen verständlich zugänglich zu machen.
Über den vdek-Pflegelotsen www.pflegelotse.de können Informationen zu Pflegeeinrichtungen, deren Leistungsangebot, Kosten, besondere Versorgungsformen, Qualität und Lage recherchiert und eingesehen werden.