Pflegeberatung
Die Mehrzahl der in der Häuslichkeit versorgten Pflegebedürftigen bezieht Geldleistungen. Zur Sicherstellung einer angemessenen und sachgerechten Pflege bzw. Betreuung dieser Pflegebedürftigen ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch durch ambulante Pflegedienste oder fachkompetente zugelassene Beratungsstellen gesetzlich verpflichtend.
Die Zulassung von Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 3 Satz 7 SGB XI erfolgt für die Landesverbände der Pflegekassen in Berlin und Brandenburg durch die AOK Nordost.
Vergütungssätze
Im Land Berlin liegt der Vergütungssatz für Beratungsstellen im Jahr 2023 bei 65,00 Euro.
Im Land Brandenburg liegt der Vergütungssatz für Beratungsstellen im Jahr 2023 zwischen 52,23 und 60,57 Euro.