Pflegeberatung

Die Mehrzahl der in der Häuslichkeit versorgten Pflegebedürftigen bezieht Geldleistungen. Zur Sicherstellung einer angemessenen und sachgerechten Pflege bzw. Betreuung dieser Pflegebedürftigen ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch durch ambulante Pflegedienste oder fachkompetente zugelassene Beratungsstellen gesetzlich verpflichtend.

Die Zulassung von Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 3 Satz 7 SGB XI erfolgt für die Landesverbände der Pflegekassen in Berlin und Brandenburg durch die AOK Nordost.

Vergütungssätze

Im Land Berlin liegt der Vergütungssatz für Beratungsstellen im Jahr 2024 bei 67,84 Euro.

Im Land Brandenburg liegt der Vergütungssatz für Beratungsstellen im Jahr 2024 bei maximal 60,57 Euro.