Stationäre Pflege in Berlin und Brandenburg

Stationäre Pflege wird erforderlich, wenn die Betreuung durch Angehörige in den eigenen vier Wänden nicht (mehr) möglich ist. Grundsätzlich wird hierbei zwischen der teilstationären Pflege, der vollstationären Pflege und der sogenannten Kurzzeitpflege unterschieden. Alle drei Arten sind in ihrer Konzeption auf die besondere Situation der Betroffenen vorbereitet und bieten spezielle Versorgungsleistungen an.

Pflege

Vollstationäre Pflege

Reichen auf Grund der Schwere der Pflegebedürftigkeit die ambulanten und teilstationären Angebote nicht (mehr) aus, besteht die Möglichkeit der vollstationären Pflege. In diesem Fall wird neben der Pflege auch Unterkunft und Verpflegung gestellt. » Lesen

Eine Pflegerin hilft einem älteren Herren beim Aufstehen

Kurzzeitpflege

Manche Pflegebedürftige sind nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Für sie gibt es die Kurzzeitpflege in entsprechenden zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen. » Lesen