Häusliche Krankenpflege

pflegen und hegen

Versicherte können häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen, wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt werden kann. Sie umfasst neben Grund- und Behandlungspflege auch die hauswirtschaftliche Versorgung der Versicherten.

Darüber hinaus erhalten Versicherte die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung bei schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des SGB XI vorliegt.

Die häusliche Krankenpflege beinhaltet ärztlich delegierte Leistungen und kann der Sicherung der ärztlichen Behandlung außerhalb des Krankenhauses dienen.

Um Leistungen nach § 132a SGB V mit den Krankenkassen abrechnen zu können, benötigen Pflegedienste eine Zulassung.

Häusliche Krankenpflege in Berlin

Zusätzlich zur ambulanten Pflege bieten mehr als 450 ambulante Pflegedienste in Berlin auch Leistungen der häuslichen Pflege an.

Anträge auf Abschluss eines Vertrages sind mindestens zwei Monate vor der beabsichtigten Wirksamkeit der Vertragsschließung zu stellen. Der Vertrag wird nur mit einem Leistungserbringer geschlossen, der die im Vertrag benannten Voraussetzungen erfüllt.

Die Antragsprüfung wird in Berlin kassenartenübergreifend durchgeführt. Anträge, Änderungsmeldungen sowie die notwendigen Unterlagen sind zu senden an die:

Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Krankenkassen und Krankenkassenverbände in Berlin
Wilhelmstraße 1
10957 Berlin.

Häusliche Krankenpflege in Brandenburg

Zusätzlich zur ambulanten Pflege bieten in Brandenburg etwa 795 ambulante Pflegedienste auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege an

Anträge auf Abschluss eines Vertrages sind mindestens zwei Monate vor der beabsichtigten Wirksamkeit der Vertragsschließung zu stellen. Der Vertrag wird nur mit einem Leistungserbringer geschlossen, der die im Vertrag benannten Voraussetzungen erfüllt.

Die Antragsprüfung wird in Brandenburg kassenartenübergreifend durchgeführt. Anträge, Änderungsmeldungen sowie die notwendigen Unterlagen sind zu senden an die:

Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg
14456 Potsdam.