Eigenbeteiligung in Heimen steigt kontinuierlich

Pflegebedürftige in Bremen zahlen bis zu 15 Prozent mehr

Bis zu 15 Prozent mehr als noch vor einem Jahr müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in Bremen für eine stationäre Unterbringung zahlen. Dies zeigen aktuell veröffentlichte Daten des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek). Danach muss eine pflegebedürftige Person in den ersten 12 Monaten ihres Heimaufenthaltes in Bremen durchschnittlich 2.504 Euro zahlen - 326 Euro mehr als im Vorjahr (Stand: Juli 2023, s. Grafik 1). Das ist eine schlechte Entwicklung, auch wenn Bremen damit knapp unter dem Bundestrend von durchschnittlich 2.548 Euro Zuzahlung bzw. einem Anstieg von 15,8 Prozent liegt.

Erhöhte Belastung durch steigende Sach- und Personalkosten

Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer ab zwölf Monaten zahlen 271 Euro mehr im Monat (2022: 2.010 Euro, 2023: 2.281 Euro, s. Grafik 2). Bei einer Aufenthaltsdauer ab 24 Monaten erhöht sich die Eigenbeteiligung um 215 Euro (2022: 1.842 Euro, 2023: 2.057 Euro) und ab 36 Monaten um 145 Euro (2022: 1.632 Euro, 2023: 1.777).

Dass die finanzielle Belastung je nach Aufenthaltsdauer variiert, hängt mit dem gestaffelten Zuschuss zusammen, den die Pflegekassen seit 2022 zu den pflegerischen Kosten, dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), beisteuern. Obwohl die Pflegekassen in diesem Jahr insgesamt mehr als vier Milliarden Euro für die Zuschüsse ausgeben werden, wird dieser Zuschuss allerdings - vor allem bei einer kurzen Verweildauer - von den steigenden Sach- und Personalkosten aufgezehrt.

Investitionskosten übernehmen

„Der vdek hat im Gesetzgebungsverfahren vor dieser Entwicklung gewarnt“, mahnt Torsten Barenborg an, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen. „Es ist an der Zeit, dass die Verantwortlichen endlich handeln und die Pflegebedürftigen nachhaltig entlasten. Das könnten sie tun, indem das Land Bremen die Investitionskosten für Pflegeheime übernimmt und der Bund eine echte Reform bewirkt, damit Pflegeheimbewohner nicht zu Sozialhilfeempfängern werden.“

Ohne wirksame Lösungen ist ein Ende dieser Entwicklung nicht in Sicht, sagt Barenborg. Stattdessen kommen vor dem Hintergrund der aktuellen Tarifentwicklungen und der seit 1.7.2023 umzusetzenden neuen Personalbemessung in der Pflege weitere Belastungen auf die Pflegebedürftigen zu.

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Grafik 1: Finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Bremen (Stand: Juli 2023)

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Grafik 2: Finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Bremen im Vergleich Juli 2022 - Juli 2023

Pressemitteilung vom 18.07.2023 als Download Pflegebedürftige in Bremen zahlen bis zu 15 Prozent mehr

Kontakt

Christiane Rings

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76

E-Mail: christiane.rings@vdek.com

und

Birgit Tillmann

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com