In Bremen sind etwa 1.823 Vertragsärzte und Psychotherapeuten zugelassen. Für die Sicherstellung der Versorgung sind die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung Bremen nach § 75 Abs. 1 SGB V zuständig.
Die Bedarfsplanung für das Land Bremen bezieht sich auf de beiden Planungsbereiche Bremen und Bremerhaven und wird regelmäßig dem Einwohnerstand angepasst. In fast allen Arztgruppen liegt eine mehr als 110-prozentige Versorgung vor, einzig im hausärztlichen Bereich in Bremerhaven gibt es noch Zulassungsmöglichkeiten. Damit hat das Land Bremen einen sehr hohen Versorgungsgrad, die die Situation der Städte Bremen und Bremerhaven als Versorgungszentren für das Umland bereits berücksichtigt.