In Bremen sind rund 2000 Vertragsärzte und Psychotherapeuten zugelassen. Für die Sicherstellung der Versorgung sind die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung Bremen nach § 75 Abs. 1 SGB V zuständig.
Die Bedarfsplanung für das Land Bremen bezieht sich auf die beiden Planungsbereiche Bremen und Bremerhaven und wird regelmäßig dem Einwohnerstand angepasst. In fast allen Arztgruppen liegt eine mehr als 110-prozentige Versorgung vor, einzig im hausärztlichen Bereich in Bremen und Bremerhaven sowie bei Hautärzten und Psychotherapeuten in Bremerhaven gibt es noch Zulassungsmöglichkeiten. Damit hat das Land Bremen einen sehr hohen Versorgungsgrad, die die Situation der Städte Bremen und Bremerhaven als Versorgungszentren für das Umland bereits berücksichtigt.
Zur Situation der ambulanten Versorgungim Land Bremen haben wir außerdem einen interessanten Fokus veröffentlicht, in dem wir auf das Thema der Unter- und Überversorgung näher eingehen sowie Lösungsvorschläge vorstellen.