Sicherstellung ärztlicher Versorgung

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Die gute Nachricht lautet: Die gesundheitliche Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Bremen und Bremerhaven ist gesichert. Im nationalen Vergleich steht das Land Bremen sogar auf dem ersten Platz bei der ärztlichen Versorgung: Hier kommen rund 300 Ärztinnen und Ärzte (Stand: 2022) auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, während die Arztdichte in Flächenländern, wie z. B. Niedersachsen mit rund 200 Ärztinnen und Ärzte pro 100.000 Menschen deutlich geringer ist. Auch im Vergleich mit niedersächsischen Städten steht Bremen gut dar: So liegt die Arztdichte in Städten wie Hannover, Göttingen, Osnabrück und Oldenburg bei rund 215 bis 230 Ärzten je 100.000 Einwohnern.   

Ungleiche Versorgung

Dennoch erleben auch viele Bremerinnen und Bremer immer wieder, dass sie keine hausärztliche Praxis finden oder wochen-, gar monatelang auf einen Facharzttermin warten müssen. Das liegt auch daran, dass die Versorgung mit ärztlichen Praxen in den einzelnen Stadtteilen und je nach Fachrichtung sehr unterschiedlich ist. Und angesichts des fortschreitenden Alters, sowohl des ärztlichen Personals, als auch der Patientinnen und Patienten, können weitere Probleme in der nahenden Zukunft entstehen.  

In diesem Fokus möchten wir die verschiedenen Aspekte und Möglichkeiten im Bereich der ambulanten Versorgung genauer beleuchten. Mit welchen Problemen müssen wir rechnen? Und welche Lösungen gibt es?   

Gibt es im Land Bremen Über- oder Unterversorgung?

Um nachzuvollziehen, wie bei der Bedarfsplanung beurteilt wird, ob Über- und Unterversorgung vorherrscht, ist es wichtig zu wissen, dass das Land Bremen in zwei Planungsbezirke aufgeteilt ist: Bremen und Bremerhaven. Insgesamt werden bei der Bedarfsplanung 22 Arztgruppen unterschieden. Davon werden 14 Arztgruppen jeweils separat für die Planungsbezirke Bremen und Bremerhaven betrachtet und 8 gemeinsam für beide Planungsbezirke. Von den 14 Arztgruppen, die separat betrachtet werden, haben in der Stadt Bremen 13 Gruppen einen Versorgungsgrad von mehr als 110 Prozent und in der Stadt Bremerhaven betrifft dies 10 Gruppen (Stand: 26.06.2024). Bei den übrigen 8 Arztgruppen weisen 7 Gruppen einen Versorgungsgrad von mehr als 110 Prozent auf. Übersteigt der Versorgungsgrad die Grenze von 110 Prozent herrscht rechnerisch Überversorgung und es werden keine neuen Ärztinnen und Ärzte in diesen Arztgruppen zugelassen.

Bei der Arztgruppe der Hausärzte liegt der Versorgungsgrad in Bremen aktuell bei 103 Prozent und in Bremerhaven bei 95 Prozent und damit unterhalb von 110 Prozent. Deshalb ist die Gruppe der Hausärzte in Bremen und Bremerhaven „entsperrt“, d. h. es können sich Hausärzte niederlassen – und dies ist auch ausdrücklich gewollt.

Festgelegt werden diese Prozentwerte in der so genannten „Bedarfsplanungs-Richtlinie“ des Gemeinsamen Bundesausschusses. Demnach liegt eine „Unterversorgung“ bei Hausärzten erst vor, wenn der Versorgungsgrad 75 Prozent unterschreitet, während in den fachärztlichen Arztgruppen eine Unterversorgung sogar erst dann eintritt, wenn der Versorgungsgrad unter 50 Prozent sinkt. Konkret stellt sich die Situation so dar, dass weder in Bremen noch Bremerhaven Unterversorgung vorherrscht.    

Arztgruppe
Versorgungsgrad in Bremen Versorgungsgrad in Bremerhaven
Hausärzte 103,2 % 95,0 %
Augenärzte 120,8 % 146,9 %
Chirurgen/Orthopäden 125,4 % 139,4 %
Frauenärzte 115,4 % 114,2 %
Hautärzte 118,1 % 81,9 %
HNO-Ärzte 118,0 % 109,6 %
Nervenärzte 119,9 % 116,3 %
Psychotherapeuten 170,1 % 110,1 %
Urologen 133,1 % 138,0 %
Kinderärzte 124,9 % 81,2 %
Anästhesisten 229,6 % 292,4 %
Radiologen 218,3 % 251,1 %
fachärztl. tätige Internisten 214,7 % 267,2 %
Kinder- und Jugendpsychiater 159,9 % 71,7 %

(Quelle: KVHB, Stand: 28.06.2024)

Doch dieser Zustand kann sich ändern. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) rechnet angesichts des zu erwartenden demographischen Wandels und des Mangels an ärztlichem Nachwuchs mit einem weiteren Rückgang der Versorgungsgrade in allen Bereichen der ärztlichen Versorgung. Allerdings sagt die KVHB auch: „Die Entwicklung der Versorgungsgrade in der ambulanten Versorgung in den nächsten zehn Jahren ist ein komplexes Thema, das von vielen Faktoren abhängt. Prognosen basieren immer auf aktuellen Trends und Daten und können sich ändern.“

Deshalb beschäftigen sich die Gesetzlichen Krankenkassen und die KVHB gegenwärtig im „Landesausschuss Ärzte und Krankenkassen“ gemeinsam intensiv mit der Frage, wie sich die Versorgungsgrade perspektivisch verändern werden, um gegebenenfalls rechtzeitig mit geeigneten Maßnahmen einer drohenden Unterversorgung entgegenzuwirken.

Förderprogramm für Hausärzte

Davon abgesehen haben die Krankenkassen schon heute Maßnahmen ergriffen, um die Versorgung zu verbessern. Zwar besteht in keinem der beiden Planungsbereiche eine hausärztliche Unterversorgung, dennoch offenbart sich bei der Betrachtung der Versorgungslage in den einzelnen Stadtteilen, dass manche Regionen deutlich schlechter versorgt sind. Fällt in einem Stadtteil der Versorgungsgrad unter 85 Prozent (siehe Tabelle), geben die Gesetzlichen Krankenkassen in Bremen seit 2022 einen finanziellen Zuschuss an die existierenden Hausarztpraxen im Stadtteil, damit diese zusätzliche Patientinnen und Patienten aufnehmen. Diese Termine werden über die Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (KVHB) vermittelt. Wahrgenommen wurde dieses Förderprogramm seitens der Ärzte bislang nur in sehr geringem Umfang. Daraus lässt sich durchaus schlussfolgern, dass Geld kein „Allheilmittel“ ist.

Stadtteil
Versorgungsgrad  
Neustadt 83,6 %  
Wulsdorf (Bhv) 83,4 %
 
Blumenthal 82,8 %  
Geestemünde (Bhv) 82,3 %  
Hemelingen 75,0 %  
Walle 73,9 %  
Oberneuland 54,3 %  
Leherheide (Bhv) 53,3 %  
Woltmershausen 44,4 %  

(Quelle: KVHB, Stand: 01.01.2024)

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Finanzielle Aspekte

Stethoskop

Immer wieder wird von ärztlicher Seite eine Unterfinanzierung vertragsärztlicher Leistungen für Versorgungsdefizite verantwortlich gemacht. Dabei offenbart ein Blick auf die Ausgaben der GKV für ärztliche Behandlungen, dass bereits reichlich Geld im System vorhanden ist: Die Ausgaben sind von 2017 bis 2022 um 20 Prozent gestiegen.

Säulendiagramm zeigt die Entwicklung der GKV-Ausgaben für die ärztliche Behandlung in Milliarden Euro und die Veränderung in Prozent zum Vorjahr von 2017 bis 2022

Das überrascht an sich auch nicht, denn ebenso wie die Kosten in anderen Leistungs- und Lebensbereichen steigt von Jahr zu Jahr auch das Arzthonorar. Die Grundlage für die Bemessung des Honorars ist der sogenannte „Orientierungswert“ oder auch „Punktwert“. Dieser wird jährlich erhöht im Umfang der nachweislichen Entwicklung der Praxiskosten. Dabei kommt es systembedingt zu einer Verzögerung von zwei Jahren, d. h. die Grundlage für das Honorar 2024 sind die Daten des Jahres 2022, da aktuellere Daten schlicht nicht zur Verfügung stehen. Die Kostenentwicklung in 2023 wirkt also erst für das Honorar 2025. Die jüngste Erhöhung des Orientierungswertes für 2024 betrug 3,85 Prozent, übrigens einvernehmlich zwischen GKV und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung als Vertretung der Ärzteschaft beschlossen.

Deutsche Ärzte im europäischen Vergleich

Wem dies nicht ausreichend erscheint, mag einen Blick ins Ausland werfen: Betrachtet man die ärztlichen Honorare für ambulante Leistungen deutscher Medizinerinnen und Mediziner im internationalen Vergleich, wird deutlich, dass diese im Schnitt höhere Vergütungen erhalten als ihre Kolleginnen und Kollegen in Dänemark, England, Österreich, Niederlande oder Frankreich. Nur in der Schweiz wird mehr verdient.  

Land
Hausärzte Fachärzte
Schweiz 257.000 € 269.000 €
Deutschland 189.000 € 232.000 €
Dänemark 179.000 € -
England 165.000 € -
Österreich 141.000 € 203.000 €
Niederlande 127.000 € 169.000 €
Frankreich 115.000 € 195.000 €

(Quelle: HCHE-Studie vom 19.09.2023 im Auftrag des ZI - ein internationaler Preisvergleich ausgewählter ambulanter Leistungen)

Und auch in Bremen herrschen überdurchschnittlich gute Rahmenbedingungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte:

  • Hausärztliche Leistungen werden in Bremen zu 100 Prozent vergütet (Stand: 1. Quartal 2023), während diese im Bundesvergleich zu 95,4 Prozent quotiert wurden. Auch die niedersächsischen Hausarztpraxen mussten sich mit einer Quotierung von 96,3 Prozent arrangieren.
  • Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sind auch die Praxiskosten ein wichtiger Faktor, die in Bremen spürbar unter dem Bundesdurchschnitt liegen.
  • Die Lebenshaltungskosten sind in Bremen 12 Prozent geringer als im Bundesdurchschnitt und in Bremerhaven sogar 23 Prozent günstiger (Stand: 2023).

Von der vollumfänglichen Vergütung hausärztlicher Leistungen in Bremen (siehe oben) ist auch abzuleiten, dass die nun im Gesundheitsstärkungsversorgungsgesetz (GSVG) aufgenommene Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen in Bremen keinen Effekt haben wird, da hausärztliche Leistungen hier heute schon ohne budgetäre Abstriche vergütet werden.

Damit stehen überdurchschnittliche Einnahmen unterdurchschnittlichen Kosten gegenüber und deshalb sind Bremen und Bremerhaven attraktive Praxisstandorte für Ärztinnen und Ärzte, die sich niederlassen möchten. Dieser Standortvorteil muss allerdings viel deutlicher betont werden. Hier sind alle gefragt: Kassenärztliche Vereinigung, Ärztekammer, Gesundheitsbehörde, Politik und Krankenkassen. Gemeinsam müssen wir mit diesen guten Rahmenbedingungen werben, um Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in Bremen oder Bremerhaven niederzulassen.

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Planungsbezirke

Wie oben erläutert, ist das Land Bremen in zwei Planungsbezirke eingeteilt: die Stadt Bremen und die Stadt Bremerhaven. Die häufig wiederkehrende politische Forderung nach kleinteiligeren Planungsbezirken, um damit niederlassungswillige Vertragsärzte und -ärztinnen in bestimmte, von Unterversorgung bedrohte Stadtteile zu bewegen, ist übrigens aus Sicht des vdek gerade in Zeiten des Ärztemangels Wunschdenken: Eine Einschränkung der Niederlassungsfreiheit würde dazu beitragen, dass sich niederlassungswillige Medizinerinnen und Mediziner gegen Bremen oder Bremerhaven entscheiden.

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Patientenströme aus dem Umland

Auch im ambulanten Bereich erleben wir das, was in den Bremer Krankenhäusern weit verbreitet ist: Patientinnen und Patienten aus dem niedersächsischen Umland nutzen fachärztliche Praxen in Bremen und Bremerhaven für ihre ambulante medizinische Versorgung. Bei Hausärzt:innen sind dies laut Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) etwa 10 Prozent, bei Dermatolog:innen und Psychotherapeut:innen etwa ein Viertel, bei Anästhesist:innen sogar die Hälfte (Stand: Juni 2024). Bremens herausragende Stellung als Oberzentrum wird indirekt über die Verhältniszahlen eingerechnet. Die Berechnungsgrundlage für den Versorgungsgrad ist grundsätzlich die jeweilige Einwohnerzahl des Planungsbezirks (hier: Bremen bzw. Bremerhaven).    

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Wartezeiten

Ärztin im Wartezimmer mit Patienten

Trotz einer grundsätzlich bedarfsgerechten ambulanten Versorgung kommt es immer wieder zu längeren Wartezeiten für einen Termin beim Fach- oder Hausarzt. Das wiederum hat zur Folge, dass manche Patientinnen und Patienten den scheinbar leichteren Weg wählen, indem sie sich mit ihren gesundheitlichen Problemen direkt an die Notaufnahme eines Krankenhauses wenden, ohne allerdings ein Notfall zu sein. Die Überlastung der Notaufnahmen zeigt, dass hier dringend etwas getan werden muss.

Was konkret geschehen muss, hat die vdek-Landesvertretung Bremen auch in ihren Positionen zur Bürgerschaftswahl 2023 beschrieben. Beispielsweise sind ein gemeinsamer Tresen von Krankenhaus und Kassenärztlichem Bereitschaftsdienst (Integriertes Notfallzentrum - INZ) sowie eine gemeinsame telefonische Leitstelle, die den Patientinnen und Patienten den Weg in die richtigen Bahnen der Versorgung weist, absolut notwendig, um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten. Am Bremer Krankenhaus St. Joseph Stift funktioniert das INZ bereits gut, in Bremerhaven ist ein INZ geplant.

Darüber hinaus müssen auch die Wartezeiten in den niedergelassenen Praxen verkürzt werden. Wie das gelingen kann, hat der vdek in einem Maßnahmenkatalog zusammengestellt. Zu den Forderungen gehören unter anderem: Ausbau der Sprechstundenzeiten, mehr Videosprechstunden, standardmäßige Online-Terminvergabe, bessere Erreichbarkeit der Terminservicestellen (TSS).

Ziel ist es, Angebote auszubauen und Versicherte in die Lage zu versetzen, sich im Versorgungssystem besser zurecht zu finden. Die Forderungen im Einzelnen finden Sie hier.

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Was tun, um dem Fachkräftemangel zu begegnen?

Die Politik, vor allem die Opposition, erhebt regelmäßig die Forderung nach einer medizinischen Fakultät in Bremen oder mindestens einer stärkeren Einbindung in die akademische Ausbildung. Dahinter steht die Hoffnung, junge Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, anschließend in dem Bundesland zu praktizieren, in dem sie zuvor studiert haben. Ob diese Strategie wirkt, ist nicht sicher - sicher dagegen wären die enormen Kosten, die damit auf das Land zukämen. Abgesehen davon würden diese Maßnahmen erst in etlichen Jahren zum Tragen kommen.

Zudem ist es fraglich, ob es in Deutschland wirklich zu wenige Ärzte gibt, oder ob der gefühlte Mangel nicht das Ergebnis einer falschen Verteilung ist. Viele junge Medizinerinnen und Mediziner entscheiden sich für einen Arbeitsplatz im Krankenhaus und scheuen eine eigene Niederlassung. In Zukunft sind daher neue Kooperationsformen wie Regionale Gesundheitszentren unabdingbar, die Ärztinnen und Ärzte von bürokratischen Aufgaben entlasten und helfen, das unternehmerische Risiko zu reduzieren. Der vdek hat hierfür ein Konzept der Regionalen Gesundheitszentren vorgelegt. Da eine komplette Umsetzung nicht kurzfristig möglich ist, läuft derzeit eine Erprobung in modularer Form in zwei ländlichen Regionen an, weitere „Regionale Gesundheitspartner“ sind geplant.

Ärztinnen und Ärzte sind allerdings nur ein Teil des medizinischen Personals, an dem es mangelt. Auch medizinische Fachangestellte, die klassischen „Sprechstundenhilfen“, fehlen. Einige wechseln von den ambulanten Praxen in die Krankenhäuser, weil sie dort bessere Arbeits- und Gehaltskonditionen vorfinden. Andere ergreifen gar nicht erst den Beruf, da es ihnen – wie beim Pflegepersonal – an Möglichkeiten fehlt, eigenverantwortlich zu arbeiten. Eine Aufwertung ihrer Arbeit durch Delegation von bislang ärztlichen Aufgaben hilft dabei, Mediziner:innen zu entlasten und gibt nicht-medizinischem Personal einen Anreiz durch verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeiten. Eine Möglichkeit sind die nicht-ärztlichen Praxisassistent:innen (NäPA). Eine weitere Möglichkeit ist der – zumindest in Deutschland noch neue – akademische Ausbildungsberuf des Physician Assistent, der auch an der Hochschule Bremerhaven angeboten wird.

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Ambulantisierung von Krankenhausbehandlung

Der Fachkräftemangel macht sich auch in den Krankenhäusern bemerkbar. Hier muss in Zukunft überprüft werden, wo Pflegepersonal reduziert werden kann, um es für anderen Aufgaben einzusetzen. Beispielsweise, indem bestimmte Operationen und Behandlungen künftig nicht mehr stationär stattfinden müssen, sondern auch ambulant an Krankenhäusern oder anderen Behandlungszentren vorgenommen werden können. Die Folge zum Vorteil aller: Patientinnen und Patienten können zügig wieder nach Hause, Betten werden in Kliniken abgebaut und damit weniger Pflegepersonal benötigt, die Beitragszahler werden im größten Ausgabensektor, dem stationären Bereich, entlastet. Hier ist ein großes Einsparpotenzial, das in Zukunft gehoben werden muss.

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Terminservicestelle (TSS)

Auf der Suche nach einem Termin in einer vertragsärztlichen oder psychotherapeutischen Praxis hilft die Kassenärztliche Vereinigung Bremen über die Terminservicestelle (TSS). Hier wird innerhalb einer Woche ein zeitnaher Termin (in maximal vier Wochen) bei Haus- und Kinderärzt:innen, Fachärzt:innen oder Psychotherapeut:innen in Bremen bzw. Bremerhaven organisiert.

Im Jahr 2023 hat die TSS der KVHB mehr als 23.200 Termine vermittelt. Allerdings macht die KVHB auch auf einen ärgerlichen Aspekt aufmerksam: „Rund 20 Prozent der Termine wurden nicht wahrgenommen.“ Diese sogenannten „No-Shows“ blockieren Zeiträume, die anderen Patientinnen und Patienten angeboten werden könnten.

Telefonisch ist die TSS zu erreichen unter 116 117 oder online unter https://www.116117-termine.de/. Einen Termin in der Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde, Kinderheilkunde, Augenheilkunde und für ein psychotherapeutisches Erstgespräch können gesetzlich versicherte Versicherte hier selbstständig buchen. Wichtig: In allen anderen Fällen wird zuvor ein Code benötigt, der von der überweisenden Praxis ausgestellt wird.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der KVHB.  

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