Die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Bremen bieten ein umfangreiches Angebot an Dienstleistungen rund um die Pflege an. Um mit den Pflegekassen abrechnen zu können, schließen sie mit den Landesverbänden der Pflegekassen in Bremen einen Versorgungsvertrag. Hierfür müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die insbesondere der Qualitätssicherung dienen.
Außerdem können stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (nach § 132g SGB V) anbieten.
Um die Begleitung in der letzten Lebensphase kümmert sich die palliative Versorgung, die ebenfalls von den Pflegekassen gefördert wird.
Wer unsicher ist, welche Art der Pflege für die eigenen Bedürfnisse oder die der Angehörigen möglich ist und was die Pflegekassen übernehmen, kann sich bei unterschiedlichen Stellen beraten lassen.
Bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung, einem ambulanten Dienst oder auch nach Unterstützung im Alltag ist der vdek-Pflegelotse ein hilfreiches Instrument.