Pflege

Eine Pflegerin hilft einem älteren Herren beim Aufstehen

Die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Bremen bieten ein umfangreiches Angebot an Dienstleistungen rund um die Pflege an. Um mit den Pflegekassen abrechnen zu können, schließen sie mit den Landesverbänden der Pflegekassen in Bremen einen Versorgungsvertrag. Hierfür müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die insbesondere der Qualitätssicherung dienen.  

Außerdem können stationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen  ihren Bewohnern eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (nach § 132g SGB V) anbieten.  

Um die Begleitung in der letzten Lebensphase kümmert sich die palliative Versorgung, die ebenfalls von den Pflegekassen gefördert wird.

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Der vdek-Pflegelotse hilft Ihnen oder Ihren Angehörigen bei Ihrer Suche nach einer geeigneten ambulanten oder stationären Einrichtungen. Sie finden unter  www.pflegelotse.de Informationen z.B. über die Größe, die Kosten, besondere Versorgungsformen, die Lage sowie über die entsprechenden Anschriften der Einrichtungen. Auch ein Vergleich ausgesuchter Einrichtungen ist möglich. Zudem werden hier differenzierte Informationen zur Qualität der Pflege vor Ort veröffentlicht. Weitere Infos zum vdek-Pflegelotsen finden Sie hier. » Lesen

Prävention in Pflegeeinrichtungen

Ein Pfleger hält die Hand einer Seniorin

Für Prävention und Gesundheitsförderung ist es nie zu spät - darum ist das Thema auch in stationären Pflegeeinrichtungen sehr wichtig. Die Pflegekassen der Ersatzkassen in Bremen unterstützen entsprechende Leistungen für Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen auch gemeinsam über die vdek-Landesvertretung. Mehr Infos dazu gibt es hier.

Nähere Informationen zu einzelnen geförderten Projekten im Pflegebereich finden Sie hier.

Zulassungsverfahren für Pflegeeinrichtungen

Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag auf Abschluss eines Versorgungsvertrages rechtzeitig, d.h. etwa drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme einer Einrichtung bei einem der Landesverbände der Pflegekassen, z.B. der vdek-Landesvertretung einreichen. Dem Antrag sind der Strukturerhebungsbogen sowie weitere antragsbegründende Unterlagen, wie beispielsweise Eignungsnachweise für Pflegefachkräfte beizufügen. Eine Zulassung kann erst bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen erfolgen. Bei vollstationären und teilstationären Einrichtungen sowie bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege müssen die erforderlichen Unterlagen auch bei der örtlichen Heimaufsicht eingereicht werden.

Den nachfolgenden Anlagen können Sie die Zulassungsvoraussetzungen sowie Qualitätsvoraussetzungen für die Leistungserbringung in den verschiedenen Bereichen entnehmen.

Ambulante Pflege

Vollstationäre Pflege

Teilstationäre Pflege

Kurzzeitpflege

Palliativversorgung

Ein lange vernachlässigter Bereich der Medizin ist die Begleitung sterbender Menschen. In der palliativen Versorgung geht es nicht um Heilung, sondern um Lebensqualität und eine individuelle Betreuung, die die Bedürfnisse des Patienten in den Mittelpunkt aller Bemühungen stellt. In Bremen können schwerstkranke Menschen auf unterschiedliche Weise, zuhause oder in einer Einrichtung, Betreuung finden:

Seit September 2009 gibt es in Bremen die Spezialisierte Ambulante Palliativ-Versorgung (SAPV),  seit Juni 2012 auch in Bremerhaven. Dieses Angebot ermöglicht unheilbar kranken Menschen auch bei schwerer Symptomatik zu Hause von einem Team speziell ausgebildeten Ärzte und Pflegekräfte versorgt zu werden.