Zulassungsverfahren für Pflegeeinrichtungen
Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag auf Abschluss eines Versorgungsvertrages rechtzeitig, d.h. etwa drei Monate vor der geplanten Inbetriebnahme einer Einrichtung bei einem der Landesverbände der Pflegekassen, z.B. der vdek-Landesvertretung einreichen. Dem Antrag sind der Strukturerhebungsbogen sowie weitere antragsbegründende Unterlagen, wie beispielsweise Eignungsnachweise für Pflegefachkräfte beizufügen. Eine Zulassung kann erst bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen erfolgen. Bei vollstationären und teilstationären Einrichtungen sowie bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege müssen die erforderlichen Unterlagen auch bei der örtlichen Heimaufsicht eingereicht werden.
Den nachfolgenden Anlagen können Sie die Zulassungsvoraussetzungen sowie Qualitätsvoraussetzungen für die Leistungserbringung in den verschiedenen Bereichen entnehmen.