Die demografische Entwicklung mit einer steigenden Zahl älterer Menschen und veränderte Lebensgewohnheiten führen zu einer stetigen Zunahme chronischer Krankheiten. Um flexibel auf den steigenden Bedarf und auf die individuellen Lebensbedingungen der Versicherten zu reagieren, werden neben den stationären medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ambulante Strukturen geschaffen, um auch wohnortnahe Maßnahmen anbieten zu können.
Notwendige Vorsorge- (§ 23 SGB V) und Rehabilitationsmaßnahmen (§ 40 SGB V) sowie die medizinische Vorsorge für Mütter und Väter (§ 24 SGB V) können von den Krankenkassen übernommen werden, wenn nicht andere Sozialversicherungsträger für die Erbringung zuständig sind.
Rehabilitationssport und Funktionstraining zählen zu den sogenannten ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation und werden häufig bei Rheuma, Osteoporose oder Rückenproblemen verordnet. Ziel ist es die Beschwerden der Betroffenen zu mindern beziehungsweise den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen. Anbieter von diesen Kursen benötigen eine vorherige Anerkennung. Weitere Infos dazu finden Sie hier» Lesen
Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung richten sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder. Ziel ist es, ihnen und ihren Familien durch Komplexleistungen Hilfe aus einer Hand anzubieten. Mehr Infos finden Sie hier. » Lesen
Für weitere Informationen zu ambulanten und stationären Einrichtungen in Bremen sowie zu Mutter-/Vater-Kind-Kuren können Sie sich an Ihre Ersatzkasse wenden.
Grundlage für Verträge zur ambulanten medizinischen Rehabilitation sind grundsätzlich die Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) in ihrer aktuellen Fassung (hier geht es zur BAR).
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss verabschiedeten Rehabilitationsrichtlinien schaffen die Rahmenbedingungen für eine strukturierte Kooperation von Vertragsärzten und Krankenkassen bei der Beratung und Einleitung notwendiger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation im Einzelfall.