Erneut höchste Belastung bundesweit in Bremer Pflegeheimen

Eigenanteile in Pflegeheimen

Die Entwicklung der Eigenbeteiligung bei stationären Pflegeheim-Aufenthalten kennt weiterhin nur eine Richtung: nach oben. Innerhalb der letzten 12 Monate stiegen die Kosten für einen Platz in einer stationären Einrichtung in Bremen erneut um 12 Prozent fürs erste Jahr. Nunmehr sind für neue Bewohnerinnen und Bewohner monatlich 3.449 Euro fällig. Das sind 341 Euro mehr als im Bundesdurchschnitt (3.108 Euro). Dies geht aus einer aktuellen Auswertung der Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek) hervor.

Damit sind die Pflegeheime im kleinsten Bundesland zum wiederholten Mal bundesweit am teuersten. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Der Hauptgrund sind nachwievor hohe Personalkosten durch die tarifliche Bindung sein. Ein weiterer Grund könnte die bessere Personalausstattung im Vergleich zu anderen Bundesländern sein.

Denn der größte Brocken bei der Eigenbeteiligung, der so genannte EEE (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil), stieg um mehr als 16 Prozent an. Hierin sind v.a. die Personal- und Ausbildungskosten für die pflegerischen Leistungen enthalten. Aber auch die Investitionskosten sind im vergangenen Jahr in Bremen im Schnitt erneut um fast 7 Prozent gestiegen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung um etwa 9 Prozent.  Die genauen Preise können von Heim zu Heim unterschiedlich sein.

Übernahme der Investitionskosten entlastet

Deutlich ist: Die Zuschüsse der Pflegekassen zum pflegebedingten Eigenanteil, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer, oder die Erhöhung der Pflegeleistungen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent reichen nicht aus, um den Kostenanstieg auszugleichen.

Eine schnelle Entlastung für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen würde die Übernahme von Investitionskosten durch die Länder bringen. Diese machen in Bremen 605 Euro monatlich aus. Auch die Ausbildungskosten in Höhe von 170 Euro in den Personalkosten des EEE müssen laut vdek von den Ländern übernommen werden.  

Finanzielle Belastung von pflegebedürftigen Menschen in Bremer Pflegeheimen nach Aufenthaltsdauer, Stichtag 01.07.2025

Finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Bremen (Stand: 01.07.2025)

Wie setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?

Pflegekosten:

  • Die Pflegekassen zahlen den Trägern der stationären Pflegeeinrichtungen Pauschalen pro pflegebedürftigen Bewohner
  • Außerdem zahlen die Pflegekassen seit 2022 ergänzende Zuschüsse pro Heimbewohner, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer von 15 bis 75 Prozent.
  • Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten eines Heimplatzes müssen Pflegebedürftige zahlen (EEE: Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil). Können diese das nicht leisten, springt unter Umständen der Sozialhilfe-Träger ein.

Investitionskosten:

  • Kosten für Gebäudeinstandhaltung und Ausstattung werden von den Heimbewohnern getragen.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung:

  • Sach- und Personalkosten jenseits der Pflege, gelegentlich „Hotelkosten“ genannt.
Finanzielle Belastung von pflegebedürftigen Menschen in Bremer Pflegeheimen nach Aufenthaltsdauer, Vergleich 01.07.2024-01.07.2025

Vergleich der finanziellen Belastung in der stationären Pflege in Bremen Juli 2024 - Juli 2025

Land und Staat müssen Verpflichtungen übernehmen

Diese Entwicklung wird sich auch in naher Zukunft nicht verändern. Bereits Anfang des Jahres 2023 konstatierte Torsten Barenborg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörige nicht mehr wissen, wie sie die Kosten stemmen sollen: „Tarifbindung und mehr Personal sind natürlich wichtig, aber sie müssen auch finanziert werden. Das können nicht allein die Beitragszahlenden schaffen.“ Dies gilt leider auch im Jahr 2025.

Erforderlich ist deshalb nach wie vor eine nachhaltige Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung, damit gute Pflege für alle bezahlbar bleibt und Beitragszahler und Pflegebedürftige dauerhaft entlastet werden. Dazu gehören unbedingt auch fest verankerte, dynamisierte Steuerzuschüsse für die Pflegeversicherung, die Übernahme der Investitionskosten durch die Länder und der Ausbildungskosten durch den Bund sowie die Beteiligung der privaten Krankenversicherungen.

Die Grafik zeigt die finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege nach Aufenthaltsdauer nach Bundesländern und Bundesgebiet in Euro je Monat, 2025/07

Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen im Pflegeheim in EUR je Monat in den Bundesländern und im Bundesvergleich, Stand: 1. Juli 2025.

Pflege in Bremen: Höchste Eigenbeteiligung im Bundesvergleich – Reformen dringend erforderlich

Die Kosten für einen Platz im stationären Pflegeheim steigen in Bremen weiterhin deutlich an – und überschreiten wie bereits im Januar 2025 alle bundesweiten Vergleichswerte. Laut einer aktuellen Auswertung des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek) liegt die durchschnittliche Eigenbeteiligung für neue Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner im kleinsten Bundesland mittlerweile bei 3.449 Euro pro Monat – ein Anstieg von 12 Prozent innerhalb eines Jahres. Damit liegt Bremen 341 Euro über dem Bundesdurchschnitt (3.108 Euro).

Warum ist Bremen Spitzenreiter bei den Kosten?

Hauptursache für die drastische Erhöhung sind die gestiegenen Personalkosten, die durch eine im Bundesvergleich vermutlich überdurchschnittlich hohe Tarifbindung sowie eine vergleichsweise bessere Personalausstattung beeinflusst werden. Besonders stark fällt der Anstieg beim sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) aus, der allein um 16 Prozent zulegte. Dieser Anteil umfasst insbesondere die Kosten für Pflegepersonal und Ausbildung.

Auch Investitionskosten (z. B. Gebäudeinstandhaltung, Ausstattung) sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind gestiegen – um 7 bzw. 9 Prozent. Im Ergebnis zahlen Pflegebedürftige in Bremen derzeit rund:

  • EEE (pflegebedingter Eigenanteil): größter Kostenfaktor, stark gestiegen

  • Investitionskosten: Ø 605 Euro/Monat (+7 %), im Bundesvergeich an zweitteuerstes Land

  • Ausbildungskosten im EEE: 170 Euro/Monat (+58 %)

  • Unterkunft und Verpflegung: ebenfalls stark steigend

Die Preise können je nach Einrichtung variieren.

Zuschüsse reichen nicht mehr aus

Zwar leisten die Pflegekassen seit 2022 Zuschüsse zum pflegebedingten Eigenanteil – gestaffelt je nach Aufenthaltsdauer (15–75 %) – und die Pflegeleistungen wurden zum 1. Januar 2025 um 4,5 % erhöht. Doch diese Maßnahmen reichen bei Weitem nicht aus, um die massiven Kostensteigerungen auszugleichen.

Was jetzt nötig ist: Übernahme von Investitions- und Ausbildungskosten

Der vdek fordert eine kurzfristige Entlastung der Pflegebedürftigen – insbesondere durch die Übernahme der Investitionskosten durch die Länder. Allein in Bremen würde das eine monatliche Entlastung von über 600 Euro bedeuten. Auch die Ausbildungskosten sollten künftig vom Bund übernommen und aus dem Eigenanteil herausgerechnet werden.

Politischer Handlungsbedarf: Pflege für alle bezahlbar machen

Torsten Barenborg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen, stellte bereits 2023 fest: „Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wissen oft nicht mehr, wie sie die Kosten noch stemmen sollen. Tarifbindung und mehr Personal sind wichtig – aber das darf nicht allein zulasten der Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden gehen.“ Diese Feststellung gilt auch im Jahr 2025 unverändert.

Daher braucht es eine umfassende, nachhaltige Finanzierungsreform der Pflegeversicherung, die:

  • dynamisch wachsende Steuerzuschüsse festschreibt,

  • die Investitionskosten durch die Länder,

  • die Ausbildungskosten durch den Bund,

  • und eine faire Beteiligung der privaten Krankenversicherungen sicherstellt.

Nur so kann gute Pflege dauerhaft finanziert und für alle Menschen bezahlbar bleiben – unabhängig von Wohnort und Einkommen.

Druck

Konkrete Informationen zu den einzelnen Pflegeeinrichtungen können Sie beim vdek-Pflegelotsen finden.

Pressemitteilungen zum Thema aus Bremen:

  1. „Knapp 3500 Euro sind entschieden zu viel“

    Pressemitteilung • 

    Die Eigenbeteiligung in Bremer Pflegeheimen bleibt weiterhin bundesweit am höchsten: Allein über 2000 Euro müssen für den pflegebedingten Eigenanteil bezahlt werden. Investitions- und Ausbildungskosten müssten von Bund und Land übernommen werden, fordert der vdek. » Lesen

Torsten Barenborg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen

Pflegebedürftigkeit bleibt ein Armutsrisiko

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht: Die „kleine Pflegereform“ des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn sollte eine Entlastung für die Pflegebedürftigen bewirken. Bereits ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Reform zeigt sich, dass die gestaffelten Zuschüsse, die die Pflegekassen auf den zu zahlenden Eigenanteil erbringen, wenig bis nichts bringen. Das Problem geht weiter.
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