
Finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Bremen (Stand: 01.01.2025)
Die Entwicklung der Eigenbeteiligung bei stationären Pflegeheim-Aufenthalten kennt weiterhin nur eine Richtung: nach oben. Innerhalb der letzten 12 Monate stiegen die Kosten für einen Platz in einer stationären Einrichtung in Bremen um 22 Prozent fürs erste Jahr. Nunmehr sind für neue Bewohnerinnen und Bewohner monatlich 3456 Euro fällig. Das sind 472 Euro mehr als im Bundesdurchschnitt (2.984 Euro). Dies geht aus einer aktuellen Auswertung der Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek) hervor.
Damit sind die Pflegeheime im kleinsten Bundesland diesmal bundesweit am teuersten. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Der Hauptgrund werden Personalkosten durch die tarifliche Bindung sein, die in Bremen besonders hoch ist. Ein weiterer Grund könnte die bessere Personalausstattung im Vergleich zu anderen Bundesländern sein.
Denn der größte Brocken bei der Eigenbeteiligung, der so genannte EEE (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil), stieg nämlich sogar um mehr als 36 Prozent an. Hierin sind v.a. die Personal- und Ausbildungskosten für die pflegerischen Leistungen enthalten. Aber auch die Investitionskosten sind im vergangenen Jahr in Bremen im Schnitt um fast sieben Prozent gestiegen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung um etwa zwölf Prozent. Die genauen Preise können von Heim zu Heim unterschiedlich sein.
Deutlich ist: Die Zuschüsse der Pflegekassen zum pflegebedingten Eigenanteil, gestaffelt nach Aufenthaltsdauer, oder die Erhöhung der Pflegeleistungen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent reichen nicht aus, um den Kostenanstieg auszugleichen.
Eine schnelle Entlastung für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen würde die Übernahme von Investitionskosten durch die Länder bringen. Diese machen in Bremen 605 Euro monatlich aus (plus 7 Prozent). Auch die Ausbildungskosten in Höhe von 169 Euro in den Personalkosten des EEE (plus 58 Prozent) müssen laut vdek herausgerechnet und von den Ländern übernommen werden.
Pflegekosten:
Investitionskosten:
Kosten für Unterkunft und Verpflegung:
Diese Entwicklung wird sich auch in naher Zukunft nicht verändern. Bereits Anfang des Jahres 2023 konstatierte Torsten Barenborg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörige nicht mehr wissen, wie sie die Kosten stemmen sollen: „Tarifbindung und mehr Personal sind natürlich wichtig, aber sie müssen auch finanziert werden. Das können nicht allein die Beitragszahlenden schaffen.“ Dies gilt leider auch im Jahr 2025.
Erforderlich ist deshalb nach wie vor eine nachhaltige Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung, damit gute Pflege für alle bezahlbar bleibt und Beitragszahler und Pflegebedürftige dauerhaft entlastet werden. Dazu gehören unbedingt auch fest verankerte, dynamisierte Steuerzuschüsse für die Pflegeversicherung, die Übernahme der Investitionskosten durch die Länder und der Ausbildungskosten durch den Bund sowie die Beteiligung der privaten Krankenversicherungen.
Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen im Pflegeheim in EUR je Monat in den Bundesländern und im Bundesvergleich, Stand: 1. Januar 2025.
Konkrete Informationen zu den einzelnen Pflegeeinrichtungen können Sie beim vdek-Pflegelotsen finden.
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht: Die „kleine Pflegereform“ des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn sollte eine Entlastung für die Pflegebedürftigen bewirken. Bereits ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Reform zeigt sich, dass die gestaffelten Zuschüsse, die die Pflegekassen auf den zu zahlenden Eigenanteil erbringen, wenig bis nichts bringen. Das Problem geht weiter.
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