Auch ein Jahr nach Einführung von Zuschlägen, die die hohe Belastung eigentlich verringern sollte, sind die Eigenanteile von Pflegebedürftigen in stationären Pflegeheimen weiter gestiegen. So müssen neue Bewohner und Bewohnerinnen in Bremen mittlerweile 136 Euro mehr als noch vor einem Jahr zahlen. Dies geht aus einer Auswertung der Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek) hervor.
Von den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen werden pflegebedingte Aufwendungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten bezahlt. In Bremen stieg der durchschnittliche monatliche Betrag ohne Zuschläge von 2.154 EUR am 01.01.2022 auf 2.296 EUR pro Monat zum 01.01.2023. Das entspricht einer Steigerung von 6,6 Prozent.
Zuschläge sollten entlasten
Davon sind Zuschläge abzuziehen, an denen sich die Pflegekassen gestaffelt nach Länge des Aufenthaltes im Heim beteiligen. Hintergrund: Die so genannte „kleine Pflegereform“ durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sieht seit dem 01.01.2022 eine Entlastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen vor. Dadurch sinkt der Eigenanteil für die reine Pflege in den stationären Pflegeeinrichtungen um 5 Prozent fürs erste Jahr, um 25 Prozent fürs zweite Jahr, um 45 Prozent fürs dritte Jahr und um 70 Prozent ab dem vierten Jahr des Aufenthaltes.
Praktisch wird dieser Zuschuss allerdings vor allem bei einer kurzen Verweildauer von den Preissteigerungen durch höhere Kosten bei den Tarifen und Lebensmittelpreisen aufgezehrt. So steigen die Kosten für Pflegebedürftige in Bremen für die ersten 12 Monate auf 2.251 EUR (plus 136 EUR). Wer in Bremen länger als 12 Monate in einem Pflegeheim lebt, musste zum Stichtag 1.1.2023 durchschnittlich 2.070 EUR, plus 113 EUR pro Monat aufbringen, bei einer Verweildauer von mehr als 24 Monaten 1.890 EUR, also 91 EUR mehr, und bei mehr als 36 Monaten 1.664 EUR - das sind 62 EUR mehr als noch im Vorjahr.
Neue Belastungen werden kommen
Diese Entwicklung wird leider auch in naher Zukunft nicht verändert.Stattdessen kommen neue Belastungen durch die Einführung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungsinstruments ab 1.7.2023 und weiter steigende Löhne hinzu. Pflegebedürftige und ihre Angehörige wissen nicht mehr, wie sie die Kosten stemmen sollen, sagt Torsten Barenborg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen: „Tarifbindung und mehr Personal sind natürlich wichtig, aber sie müssen auch finanziert werden. Das können nicht allein die Beitragszahlenden schaffen.“
Insgesamt fehle eine Pflegereform aus einem Guss, mit der die Finanzierung der Pflegeversicherung (SPV) auf stabile Pfeiler gestellt wird und Beitragszahler und Pflegebedürftige dauerhaft entlastet werden. Dazu gehören unbedingt auch fest verankerte, dynamisierte Steuerzuschüsse für die SPV, die Übernahme der Investitionskosten durch die Bundesländer und die Beteiligung der privaten Krankenversicherungen.