Finanzielle Belastung in Bremer Pflegeheimen weiter angestiegen

Eigenanteile in Pflegeheimen

Auch eineinhalb Jahr nach Einführung von Zuschlägen, die stationär untergebrachte Pflegebedürftigen eigentlich entlasten sollten, ist die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen weiter gestiegen. So müssen neue Bewohner und Bewohnerinnen in Bremen insgesamt im Schnitt 326 Euro mehr als noch vor einem Jahr zahlen, das sind etwa 15 Prozent mehr. Dies geht aus einer aktuellen Auswertung der Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek) hervor.

Danach muss eine pflegebedürftige Person in den ersten 12 Monaten ihres Heimaufenthaltes in Bremen durchschnittlich 2.504 Euro zahlen.
Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer ab zwölf Monaten zahlen 271 Euro mehr im Monat (plus 271 EUR oder 13,5 Prozent). Eine Aufenthaltsdauer ab 24 Monaten erhöht sich um 215 Euro (plus 215 EUR oder 11,7 Prozent) und ab 36 Monaten um 145 Euro (plus 145 EUR oder 8,9 Prozent).

Zuschläge sollten entlasten

Dass die finanzielle Belastung je nach Aufenthaltsdauer variiert, hängt mit dem gestaffelten Zuschuss zusammen, den die Pflegekassen seit 2022 zu den pflegerischen Kosten, dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), beisteuern. Hintergrund: Die so genannte „kleine Pflegereform“ durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sieht seit dem 01.01.2022 eine Entlastung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen vor. Dadurch sinkt der EEE für die reine Pflege in den stationären Pflegeeinrichtungen um 5 Prozent fürs erste Jahr, um 25 Prozent fürs zweite Jahr, um 45 Prozent fürs dritte Jahr und um 70 Prozent ab dem vierten Jahr des Aufenthaltes.

Tatsächlich wird dieser Zuschuss allerdings vor allem bei einer kurzen Verweildauer von den Preissteigerungen durch höhere Kosten bei den Tarifen und Lebensmittelpreisen aufgezehrt.  

Neue Belastungen werden kommen

Diese Entwicklung wird leider auch in naher Zukunft nicht verändert. Stattdessen kommen neue Belastungen durch die Einführung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungsinstruments ab 1.7.2023 und weiter steigende Löhne hinzu.

Bereits Anfang des Jahres 2023 konstatierte Torsten Barenborg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörige nicht mehr wissen, wie sie die Kosten stemmen sollen: „Tarifbindung und mehr Personal sind natürlich wichtig, aber sie müssen auch finanziert werden. Das können nicht allein die Beitragszahlenden schaffen.“

Insgesamt fehle eine Pflegereform aus einem Guss, mit der die Finanzierung der Pflegeversicherung (SPV) auf stabile Pfeiler gestellt wird und Beitragszahler und Pflegebedürftige dauerhaft entlastet werden. Dazu gehören unbedingt auch fest verankerte, dynamisierte Steuerzuschüsse für die SPV, die Übernahme der Investitionskosten durch die Bundesländer und die Beteiligung der privaten Krankenversicherungen.

Aktuelle Pressemitteilung aus Bremen:

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Finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Bremen

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Stand: 01.07.2023

Torsten Barenborg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen

Pflegebedürftigkeit bleibt ein Armutsrisiko

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