Prävention und Gesundheitsförderung

gesund leben

Im Juli 2015 ist das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (PrävG) in Kraft getreten ist. Dadurch erhalten Prävention und Gesundheitsförderung einen größeren Stellenwert. Insbesondere die Gesundheitsförderung in Lebenswelten, den sogenannten Settings, wie Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen und Betrieben wird gestärkt. Ziel ist es, die vorhandenen Strukturen der Gesundheitsförderung und Prävention weiter auszubauen. Das bedeutet, die Lebensqualität der Menschen in Bremen zu erhalten und zu fördern.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) - Landesvertretung Bremen begleitet aktiv im Auftrag seiner sechs Mitgliedskassen alle Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention und fördert die Entwicklung und Umsetzung von verhaltens- und verhältnispräventiven Projekten und Maßnahmen.

Logo der Gesunden Lebenswelten

 Die Ersatzkassen fördern unter anderem unter der gemeinsamen Dachmarke „Gesunde Lebenswelten“ Prävention in verschiedenen Lebenswelten und in Pflegeeinrichtungen.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung von Projekten und Maßnahmen im Präventionsbereich:

Insbesondere kleinere Anträge im Bereich Prävention können auch bei jeder Krankenkasse und beim vdek gestellt werden. Speziell Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen kann auch vom vdek gefördert werden, mehr Infos dazu auf der Seite "Prävention in der Pflege".

Nähere Informationen zu den Angeboten der Ersatzkassen erhalten Sie u.a. hier:

Prävention im Land Bremen - Fokus

Äpfel-Prävention

Weil Prävention und Gesundheitsförderung so wichtig und interessant sind, stellen wir die Arbeit des vdek und der Ersatzkassen in diesem Bereich in einem eigenen Fokus vor. Hier finden Sie immer wieder aktuelle Berichte über einzelne Projekte und Konferenzen.
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Titelbild Leitfaden Prävention von 2022

Fassung vom 04.12.2023 Leitfaden Prävention 2023

Welche Voraussetzungen müssen die Kurse bzw. die Anbieter erfüllen, damit die Versicherten einen Zuschuss ihrer Ersatzkasse erhalten können? Unter welchen Bedingungen können Präventionsprojekte in Lebenswelten gefördert werden? Das haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem gemeinsamen Leitfaden Prävention nach § 20 Abs.2 SGB V festgelegt.

Logo Zentrale Prüfstelle Prävention

Zentrale Prüfstelle Prävention

Zur Prüfung, ob die geforderten Qualifikationen entsprechend dem Leitfaden Prävention vorliegen, wenden sich Anbieter von Präventionsangeboten bitte an die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Ab dem 1.1.2014 wird die Prüfung der Voraussetzungen hier vorgenommen und entsprechend zertifiziert. Weitere Infos erhalten Sie auf der ZPP-Seite der vdek-Zentrale

Wörterbuch mit dem Begriff Prävention

2. Bericht der Nationalen Präventionskonferenz erschienen

Die Nationale Präventionskonferenz hat am 29.06.2023 ihren 2. Präventionsbericht veröffentlicht. Er stellt dar, wie sich trotz der Covid-19-Pandemie die Sozialversicherungsträger und die Private Krankenversicherung im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung engagieren.

Auf der Webseite www.npk-info.de steht der Kurzbericht als pdf zur Verfügung.

Präventionsbericht 2022 (Berichtsjahr 2021)

Präventionsbericht 2022

Eine Übersicht über das bundesweite Engagement der gesetzlichen Krankenkassen und der sozialen Pflegeversicherungen im Bereich der Primärprävention, betrieblichen Gesundheitsförderung sowie der Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen finden Sie im aktuellen Präventionsbericht 2022 (Berichtsjahr 2021).