Im Juli 2015 ist das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (PrävG) in Kraft getreten ist. Dadurch erhalten Prävention und Gesundheitsförderung einen größeren Stellenwert. Insbesondere die Gesundheitsförderung in Lebenswelten, den sogenannten Settings, wie Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen und Betrieben wird gestärkt. Ziel ist es, die vorhandenen Strukturen der Gesundheitsförderung und Prävention weiter auszubauen. Das bedeutet, die Lebensqualität der Menschen in Bremen zu erhalten und zu fördern.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) - Landesvertretung Bremen begleitet aktiv im Auftrag seiner sechs Mitgliedskassen alle Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention und fördert die Entwicklung und Umsetzung von verhaltens- und verhältnispräventiven Projekten und Maßnahmen.
Die Ersatzkassen fördern unter anderem unter der gemeinsamen Dachmarke „Gesunde Lebenswelten“ Prävention in verschiedenen Lebenswelten und in Pflegeeinrichtungen.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung und Unterstützung von Projekten und Maßnahmen im Präventionsbereich:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Bremen fördern als GKV-Bündnis für Gesundheit nichtbetriebliche Projekte in allen Settings.
Alle Krankenkassen, Unfall- und Rentenversicherungen sowie die Kommunen fördern darüber hinaus als Teilnehmer des Strategieforums.
Insbesondere kleinere Anträge im Bereich Prävention können auch bei jeder Krankenkasse und beim vdek gestellt werden. Speziell Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen kann auch vom vdek gefördert werden, mehr Infos dazu auf der Seite "Prävention in der Pflege".
Nähere Informationen zu den Angeboten der Ersatzkassen erhalten Sie u.a. hier:
Fassung vom 14.12.2020 – Leitfaden Prävention 2020
Welche Voraussetzungen müssen die Kurse bzw. die Anbieter erfüllen, damit die Versicherten einen Zuschuss ihrer Ersatzkasse erhalten können? Unter welchen Bedingungen können Präventionsprojekte in Lebenswelten gefördert werden? Das haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem gemeinsamen Leitfaden festgelegt.
Neu ist in dieser aktuellen Version auch ein Kapitel 7 mit Kriterien zu digitalen Angeboten in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention (Inkrafttreten zum 01.07.2021).
Zur Prüfung, ob die geforderten Qualifikationen entsprechend dem Leitfaden Prävention vorliegen, wenden sich Anbieter von Präventionsangeboten bitte an die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Ab dem 1.1.2014 wird die Prüfung der Voraussetzungen hier vorgenommen und entsprechend zertifiziert. Weitere Infos erhalten Sie auf der ZPP-Seite der vdek-Zentrale.
Eine Übersicht über das bundesweite Engagement der Kassen im Bereich der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung finden Sie im aktuellen Präventionsbericht 2020 (Berichtsjahr 2019).