Selbsthilfeförderung in Bremen und Bremerhaven

Screenshot der Webseite gkv-selbsthilfefoerderung-hb.de

Alle Informationen und Anträge für die GKV-Selbsthilfeförderung im Land Bremen ab sofort unter https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-hb.de/

Selbsthilfe ist eine wesentliche Säule im Gesundheitssystem. Deshalb fördern die gesetzlichen Krankenkassen Selbsthilfegruppen und -organisationen sowohl auf Bundesebene als auch in Ländern und Kommunen. Die Krankenkassen haben sich dabei auf Grundsätze geeinigt, die in einem Leitfaden zusammengefasst sind. Dieser Leitfaden liegt nun in einer aktualisierten Fassung ab dem 01.01.2023 vor und regelt die Inhalte und Verfahren der Förderung weitgehend einheitlich.

Auch in Bremen werden seit Jahren die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen und -organisationen durch finanzielle Hilfe gefördert. Die finanzielle Förderung erfolgt zu 70 Prozent aus einem gemeinsamen Topf der Kassen (kassenartenübergreifend) und zu weiteren 30 Prozent durch die einzelne Kasse selbst (kassenindividuell). Dabei sollen die Kassen aus dem gemeinsamen Topf grundsätzlich pauschale Bedarfe wie Sachkosten oder Fortbildungen fördern und sich bei der kassenindividuellen Förderung auf Projekte, wie beispielsweise Veranstaltungen oder neue Broschüren, konzentrieren.

Zentrale Webseite für die Selbsthilfeförderung in Bremen

Auf der Suche nach Antragsformularen, Ansprechpartnern oder Transparenzbericht? Ab sofort sind alle wichtigen Informationen rund um die Selbsthilfeförderung der Gesetzlichen Krankenkassen im Land Bremen zentral auf folgender Webseite zu finden:

https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-hb.de/

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung ab 01.01.2023

Der GKV-Spitzenverband hat in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfeförderung den "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung" entwickelt. In diesem Leitfaden sind die Inhalte, Voraussetzungen und Verfahren zur Förderung der Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und Selbsthilfekontaktstellen verbindlich geregelt.

In der aktuellsten Fassung, die zum 01.01.2023 in Kraft tritt, ist u.a. die gesetzliche Neuregelung zu § 20h SGB V im Digitalen Versorgungsgesetz umgesetzt. Außerdem sind die förderfähigen Ausgaben beispielhaft definiert.

Broschüren-Cover: Ungleiche Partner. Patientenselbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitssektor

Stand: 2015 Ungleiche Partner - Patientenselbsthilfe und Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitssektor

Die Broschüre informiert über das sensible Verhältnis von Selbsthilfeorganisationen zu Wirtschaftsunternehmen und motiviert zu Transparenz bei den Finanzen.

Ihre Ansprechpartnerin beim vdek Bremen

Birgit Tillmann
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28195 Bremen

Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84

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