Gemeinsames Landesgremium nach § 90a

Die Bundesländer sollen die Gesundheitsversorgung stärker als bisher gestalten können, so sieht es das sogenannte GKV-Versorgungsstrukturgesetz von 2012 vor. Dazu wurde in jedem Bundesland ein sogenanntes „Gemeinsames Landesgremium nach § 90a“ ins Leben gerufen.

In Bremen besteht das das 90a-Gremium seit 2014. Hier beraten Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Bereiche (z.B. Krankenkassen, Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte, Patientenorganisationen, Seniorinnen und Senioren) über mögliche Verbesserungen an den Schnittstellen von ambulanter, stationärer und pflegerischer Versorgung. Sie sprechen dazu gemeinsam Empfehlungen aus. In dem Gremium wirkt auch der Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen mit.

Empfehlungen für Versorgung über die Sektoren hinweg

Themen der vergangenen Jahren waren bzw. sind

  • Geriatrische Versorgung
  • Medizinisches Behandlungszentrum für Erwachsene mit Behinderung (MZEB)
  • Gewaltschutzambulanz
  • Gesundheitsversorgung von "papierlosen" Menschen
  • Krankenhaus- und Notdienstreform

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Gesundheitssenatorin, bei der auch die Geschäftsstelle des Gremiums angesiedelt ist:

https://www.gesundheit.bremen.de/gesundheit/gemeinsames-landesgremium-nach-90a-sgb-v-30743