Kosten zulasten der GKV

Sonderregelungen in der Corona-Pandemie

Coronavirus und Kosten

Die Corona-Krise machte viele Sonderregelungen notwendig, um pandemiebedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen im Gesundheitswesen abzufedern. Dieser hohe finanzielle Einsatz strapaziert die Ressourcen der gesetzlichen Krankenversicherung. Bereits jetzt liegen die Mehrkosten bei über 16 Milliarden Euro.

Aufgrund der Trennung in private und gesetzliche Krankenkassen in Deutschland, tragen die gesetzlich Versicherten den größten Teil der Pandemie-Kosten. Es sind deren Gelder, die mit den Finanzreserven abgeschmolzen werden und ihre Beiträge, die sich erhöhen. Zukünftig gilt es, die private Versicherung mehr in die soziale Verantwortung zu nehmen, um diese Ungerechtigkeit auszugleichen.

Hier die Sonderregelungen nach den einzelnen Bereichen:

Krankenhäuser

Krankenhäuser in Bremen und dem gesamten Bundesgebiet erhielten ab März 2020 Freihaltepauschalen für bereitgehaltene Kapazitäten - zunächst für jedes Bett eine Pauschale von 560 Euro pro Tag. Von Mitte Juli 2020 bis Ende September wurde die Pauschale stärker nach den tatsächlichen Kosten unterteilt, mit einer Spanne zwischen 260 und 760 Euro. Diese Regelung wurde mit dem Bevölkerungsschutzgesetz III im November wieder in Kraft gesetzt und ist zunächst bis zum 31. Januar 2021 befristet.

Dabei sollen die Freihaltepauschalen nur Kliniken der Notfallstufen Stufe 2 und 3 bekommen, wenn die regionale 7-Tagesinzidenz der Corona-Fälle über 70 liegt und weniger als 25 Prozent der Intensivkapazitäten in der Region frei sind. Liegt die Zahl der einsetzbaren Intensivbetten in einem Zeitraum von sieben Tagen ununterbrochen unter 15 Prozent, können die jeweiligen Landesbehörden weitere Krankenhäuser der Notfallstufe 1 für die Versorgung – und die Pauschale – benennen.

Zwischenstand: Seit Mitte März 2020 bis 03.01.2021 wurden Ausgleichszahlungen nach §21 KHG in Höhe von 106,5 Millionen Euro beschieden, von denen noch nicht alles ausgezahlt wurde.

Intensivbetten

Im Land Bremen wurden 139 zusätzliche Intensivbetten eingerichtet die mit einer Pauschale von 50.000 Euro je Bett durch die Gesetzlichen Krankenkassen und einem Zuschuss des Landes Bremen finanziert werden.  

Ärzte

Die Ärzte konnten teilweise weniger Patienten versorgen als üblich, da gerade zu Beginn der Pandemie viele die Wartezimmer aus Angst vor Ansteckung mieden und Ärzte ihre Praxen schlossen. Dennoch zahlt die gesetzliche Krankenversicherung die für 2020 vereinbarte budgetierte Gesamtvergütung unabhängig vom reduzierten Leistungsaufkommen komplett an die Ärzteschaft aus. Mindert sich das Gesamthonorar eines Vertragsarztes pandemiebedingt um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, erfolgt eine Ausgleichszahlung von bis zu 90 Prozent für entgangene extrabudgetäre Leistungen.

Zwischenstand: In den ersten beiden Quartalen 2020 lagen die Kosten für die Ausgleichszahlungen in Bremen bei ca. 1,37 Millionen Euro. Darüber hinaus zahlten die Krankenkassen bislang (Stand: 13.01.2021) in der ambulanten Versorgung 1,88 Millionen für die Corona-Testzentren sowie für Schutzausrüstungen in den Arztpraxen an die Kassenärztliche Vereinigung Bremen. Diese Kosten werden noch steigen.

Pflege

Die zugelassenen ambulanten, teil- und vollstationären Pflege-Einrichtungen haben durch die Pandemie Mindereinnahmen und außerordentliche Aufwendungen, insbesondere durch verstärkte Hygiene- und Organisationsmaßnahmen sowie ggf. durch Schließung von Tagespflegen und Aufnahmerestriktionen in Heimen. Diese Mehraufwände und Mindereinnahmen werden von den Pflegekassen erstattet (nach aktuellem Stand bis zum 31. März 2021).

Die Kosten für die Schutzausrüstung der ambulanten Pflegedienste werden zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung geteilt. Zusätzlich wird die regelhafte Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen zunächst zum 28. Februar 2021 teilweise befristet ausgesetzt. Die Ersatzkassen halten es für richtig, besonders die Gesundheit der Pflegebedürftigen zu schützen. Genauso gilt es, alle Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter der Pflege-Einrichtungen sowie der Prüfdienste zu ergreifen.

Heilmittel

Die Bundesregierung hat für die rund 70.000 Heilmittelerbringer in Deutschland einen Schutzschirm aufgespannt. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und Ernährungstherapeuten, die aufgrund der Pandemie mit einem deutlichen Rückgang der Verordnungen konfrontiert waren, konnten von Mai bis Juni 2020 eine Ausgleichszahlung beantragen.

In Bremen sind an 373 Leistungsmittelerbringer etwa 4,9 Millionen Euro geflossen (Stand: 12.01.2021). Der Antrag war an die Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung (ARGE) in den Bundesländern zu richten. In Bremen teilten sich der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) und die AOK Bremen/Bremerhaven diese Zusatzaufgabe im Namen aller gesetzlicher Krankenkassen im Land.