Der Augenblick, in dem Hilfe erforderlich ist, kann sowohl vorhersehbar sein als auch plötzlich eintreten, z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder im Zuge einer schweren Erkrankung. Im Bedarfsfall wollen die Ersatzkassen ihren Versicherten auch weiterhin schnell professionelle Unterstützung im Alltag ermöglichen, sei es z.B. bei der Hausarbeit oder der Kinderbetreuung. „Um in diesen schwierigen Lebenssituationen zu helfen, schließen wir für den Bereich der Haushaltshilfe konkrete Verträge mit Anbietern“, so Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen.
Tagtäglich sehen sich Menschen in Hessen mit den Folgen einer Erkrankung im häuslichen Alltag konfrontiert. Meist nimmt ihr Leben nach der Genesung wieder seinen gewohnten Lauf. Manche Betroffenen sind aber bis dahin auf externe Unterstützung angewiesen. Hierbei kann eine Haushaltshilfe helfen. Da die Ersatzkassengemeinschaft gerade auch in diesen Phasen an der Seite ihrer Versicherten steht, sucht der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Hessen weitere Vertragspartner, die gemäß §§ 38 und 24h SGB V als Haushaltshilfen tätig werden wollen.
Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen gesucht
Dafür möchten die Ersatzkassen den vorhandenen Pool ihrer Vertragspartner in diesem Bereich weiter ausbauen. Das Vertragsangebot des vdek richtet sich dabei konkret an etablierte Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen. In Frage kommen beispielsweise auch Reinigungsfirmen oder Kinderbetreuungsservices, die sich mit dem Angebot der Haushaltshilfe ein zusätzliches Geschäftsfeld eröffnen wollen.
Wichtige Voraussetzung für einen Vertragsabschluss ist, dass die Leitungen der zukünftigen Partner des vdek eine entsprechende Qualifikation nachweisen können. Dies können Erfahrungen im Bereich der Haus- oder Familienpflege, der Hauswirtschaft oder auch als Erzieherin oder Erzieher sein. „Damit gewährleisten wir, dass die Versicherten der Qualität der von unseren Vertragspartnern erbrachten Leistungen jetzt und in Zukunft vertrauen können“, so Claudia Ackermann.
Verband informiert über Details der Zusammenarbeit
An einer Zusammenarbeit mit dem vdek interessierte Anbieter können sich an die vdek Landesvertretung Hessen in Frankfurt wenden. Dort erhalten sie weitere Auskünfte. Ihre Ansprechpartnerin ist:
Lisa-Marie Gauß
Tel.: 069/96 21 68 57
Fax: 069/96 21 68 90
Anspruch auf Haushaltshilfe gemäß §§ 38, 24h SGB V
Haushaltshilfe kann beispielsweise bewilligt werden, wenn Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund einer schweren Erkrankung, Krankenhausbehandlung, ambulanten Operation, Schwangerschaft oder Entbindung ihren Haushalt nicht im gewohnten und erforderlichen Umfang selbst führen können. Im Regelfall besteht der Leistungsanspruch für maximal vier Wochen.
Um einen Leistungsanspruch zu haben, muss im Normalfall ein Kind im Haushalt leben, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ist das Kind aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen, gilt diese Altersgrenze nicht. In bestimmten Situationen kann auch ohne ein Kind im Haushalt ein Anspruch auf Haushaltshilfe bestehen. Hier hilft der Kontakt mit der gesetzlichen Krankenkasse, bei der auch ein entsprechender Antrag gestellt werden muss.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.vdek.com/LVen/HES/Vertragspartner/Pflege/haushaltshilfe.html.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com