Rund 2 Millionen Menschen in Hessen können in den nächsten Wochen das Parlament ihrer Krankenkasse wählen. Die Unterlagen zur Sozialwahl 2023 werden bis Mitte Mai in den Briefkästen der Wahlberechtigten landen. Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) ruft zur Wahl auf.
Dr. Axel Kortevoß, stellvertretender Leiter der vdek-Landesvertretung Hessen, hofft auf eine hohe Wahlbeteiligung: „Bei den Ersatzkassen stehen grundsätzliche Entscheidungen zur Zukunft der Gesundheitsversorgung an. Daher sollten die Versicherten unbedingt von ihrem Wahlrecht bei der Sozialwahl 2023 Gebrauch machen. Nur wer sich beteiligt, entscheidet mit, wie die Interessenvertretungen der Krankenkassen künftig zusammengesetzt sind und wie praxis- und versichertennahe Gesundheitsversorgung in Zukunft ausgestaltet wird.“
Erstmals Online-Wahl möglich
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder ab 16 Jahren der Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse. Neben der Briefwahl besteht erstmals auch die Möglichkeit, seine Stimme online abzugeben. „Eine Online-Wahl in dieser Größenordnung ist ein absolutes Novum und Zeichen einer fortschrittlichen Selbstverwaltung. Die Ersatzkassen sind damit Treiber der Modernisierung und können eine Blaupause für kommende offizielle Wahlen liefern“, so Kortevoß weiter.
Stimmabgabe bis 31.05.2023 möglich
Wer per Briefwahl abstimmt, muss seinen ausgefüllten Stimmzettel bis 31.05.2023 bei seiner Krankenkasse eingereicht haben. Dazu muss der Stimmzettel im vorfrankierten Briefumschlag rechtzeitig in einen Briefkasten der Deutschen Post geworfen werden. Alternativ ist die Online-Wahl möglich. Hierzu sind als technische Voraussetzung PC, Notebook, Smartphone oder Tablet sowie ein Internetzugang notwendig. Das genaue Verfahren ist in den Wahlunterlagen erklärt, die automatisch in diesen Tagen zugestellt werden.
Drittgrößte Wahl in Deutschland
Deutschlandweit sind insgesamt 52 Millionen Menschen zur Sozialwahl aufgerufen. Damit ist die Sozialwahl nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre statt.
Die Wahlberechtigen wählen mit ihrer Stimme ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter in den Verwaltungsrat ihrer Krankenkasse. Die Verwaltungsräte sind wichtige Gremien der Krankenkassen. Sie wählen unter anderem die Vorstände der Krankenkassen und entscheiden mit darüber, wie die Beiträge der Versicherten verwendet werden. Neben den Verwaltungsräten der erwähnten Ersatzkassen wird auch die Vertreterversammlung bei der Deutschen Rentenversicherung gewählt.
Weitere Informationen rund um die drittgrößte Wahl in Deutschland haben wir im Fokusthema "Sozialwahlen 2023" zusammengestellt.
Kontakt
Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen
Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com