Kurz & kompakt: Was ist die Soziale Selbstverwaltung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Selbstverwaltung tragendes Prinzip in Deutschland. Ziel ist es, einen Ausgleich zwischen politischen und den Interessen der Versicherten zu schaffen. Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Gremium der Selbstverwaltung der Ersatzkassengemeinschaft. Die sechs Ersatzkassen sind hier durch ihre Vertreterinnen und Vertreter repräsentiert. Mehr
Mit der Sozialwahl stimmen die Wahlberechtigten über die Zusammensetzung der Gremien der Selbstverwaltung wie über die Zusammensetzung eines Parlaments bei politischen Wahlen ab. Die Gewählten setzen sich dann für eine praxis- und bürgernahe Rentenversicherung sowie Gesundheitsversorgung ein. Alle Vertreterinnen und Vertreter arbeiten ehrenamtlich und werden alle sechs Jahre neu gewählt.
Bei den Kranken- und Pflegekassen entscheidet die Selbstverwaltung zum Beispiel über besondere Versicherungsleistungen. Auch engagieren sich die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien der Krankenkassen und der Rentenversicherung für die Interessen von Versicherten und Arbeitgebern.
Ein Beispiel: Während der Corona-Pandemie hat die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen den Weg dafür geebnet, dass mehr als sechzig unbürokratische Sondervereinbarungen geschlossen wurden. Darunter fallen bspw. die Schutzschirme und Ausgleichszahlungen im Gesundheitswesen. Leistungserbringern wie Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten und Pflegediensten wurde u.a. auch durch die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung und der Videosprechstunde eine flexible Versorgung unter Corona-Bedingungen ermöglicht. Außerdem konnten die Versicherten per Telefon oder Videosprechstunde kontaktarm Leistungen z.B. von Ärzt:innen oder Physiotherapeut:innen in Anspruch nehmen. Auch die Umsetzung des E-Rezeptes, der elektronischen Patientenakte (ePA) und von Apps zur gesundheitlichen Versorgung (DiGA) wurde unter Beteiligung der Selbstverwaltung beschleunigt.