Soziale Selbstverwaltung

Sozialwahl 2023 bei den Ersatzkassen

Logo: Sozialwahl 2023

Entscheidungsträger zur Zukunft von Gesundheit und Rente

2023 ist Sozialwahl-Jahr. Über 52 Millionen Ersatzkassen-Versicherte und Rentnerinnen sowie Rentner entscheiden von April bis zum 31. Mai 2023 über die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsgremien, die bei der Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund die grundsätzlichen Entscheidungen zur Zukunft von Gesundheit und Rente treffen. Die Sozialwahl ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die nach der Zahl der Wahlberechtigten drittgrößte Wahl in Deutschland und findet 2023 zum dreizehnten Mal statt. Sie ist seit 70 Jahren fester Bestandteil unserer Demokratie.

 

Statements zur Sozialwahl

Sozialwahl 2023 - Statement von Dr. Barbara Voß, Leiterin der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse in Hessen
Sozialwahl 2023 - Statement von Lisa Wiertz, Leiterin Vertragsmanagement West der KKH Kaufmännische Krankenkasse
Sozialwahl 2023 - Statement von Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen

Ersatzkassen ermöglichen 22 Millionen Mitgliedern digitale Abstimmung

Logo: Sozialwahl 2023 (Kuvert mit Gesicht)

Sozialwahl 2023 erstmals auch als Online-Wahl


Die Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk - Handelskrankenkasse werden ihren Mitgliedern bei der Sozialwahl 2023 erstmals auch Online-Wahlen anbieten. Damit setzen die urwählenden Krankenkassen erstmalig ein Modellprojekt zur digitalen Sozialwahl um, wofür der Gesetzgeber im Mai 2020 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hatte. Lesen

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Wie läuft die Sozialwahl ab?

Alle Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlunterlagen im April 2023 automatisch per Post. Sie geben dann ihre Stimme der Gruppierung ihrer Wahl, stecken den oder die Stimmzettel in den roten Umschlag und schicken ihn bis zum 31. Mai portofrei wieder zurück.

Mit ihrer Entscheidung stimmen die Wahlberechtigten über die Zusammensetzung der Verwaltungsräte der Krankenkassen sowie der Vertreterversammlung der Rentenversicherung ab.

2023 besteht zusätzlich zur Briefwahl in einem Modellprojekt erstmals die Möglichkeit, die Stimme auch online abzugeben.

Wer ist wahlberechtigt?

Wählen dürfen alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund oder einer folgenden fünf Ersatzkassen einzahlen oder in der Vergangenheit eingezahlt haben:

  • TK
  • BARMER
  • DAK-Gesundheit
  • KKH
  • hkk
Wer steht zur Wahl?

Hierzu finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Seite der Sozialwahl 2023: www.sozialwahl.de

Kurz & kompakt: Was ist die Soziale Selbstverwaltung?

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Selbstverwaltung tragendes Prinzip in Deutschland. Ziel ist es, einen Ausgleich zwischen politischen und den Interessen der Versicherten zu schaffen. Die Mitgliederversammlung ist das zentrale Gremium der Selbstverwaltung der Ersatzkassengemeinschaft. Die sechs Ersatzkassen sind hier durch ihre Vertreterinnen und Vertreter repräsentiert. Mehr  

Mit der Sozialwahl stimmen die Wahlberechtigten über die Zusammensetzung der Gremien der Selbstverwaltung wie über die Zusammensetzung eines Parlaments bei politischen Wahlen ab. Die Gewählten setzen sich dann für eine praxis- und bürgernahe Rentenversicherung sowie Gesundheitsversorgung ein. Alle Vertreterinnen und Vertreter arbeiten ehrenamtlich und werden alle sechs Jahre neu gewählt.

Bei den Kranken- und Pflegekassen entscheidet die Selbstverwaltung zum Beispiel über besondere Versicherungsleistungen. Auch engagieren sich die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien der Krankenkassen und der Rentenversicherung für die Interessen von Versicherten und Arbeitgebern.

Ein Beispiel: Während der Corona-Pandemie hat die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen den Weg dafür geebnet, dass mehr als sechzig unbürokratische Sondervereinbarungen geschlossen wurden. Darunter fallen bspw. die Schutzschirme und Ausgleichszahlungen im Gesundheitswesen. Leistungserbringern wie Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten und Pflegediensten wurde u.a. auch durch die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung und der Videosprechstunde  eine flexible Versorgung unter Corona-Bedingungen ermöglicht. Außerdem konnten die Versicherten per Telefon oder Videosprechstunde kontaktarm Leistungen z.B. von Ärzt:innen oder Physiotherapeut:innen in Anspruch nehmen. Auch die Umsetzung des E-Rezeptes, der elektronischen Patientenakte (ePA) und von Apps zur gesundheitlichen Versorgung (DiGA) wurde unter Beteiligung der Selbstverwaltung beschleunigt.

Buchcover: SELBST verwalten!

Neu erschienen: „Selbst verwalten“

Die Soziale Selbstverwaltung rückt vor allem im Zuge der Sozialwahlen in das öffentliche Interesse. Dabei ermöglicht sie Versicherten und Arbeitgebern ein wichtiges Maß an Mitbestimmung im Gesundheitssystem. Das Buch „SELBST verwalten!“ gibt erstmals einen umfassenden Einblick in Geschichte, Arbeitsweise, Bedeutung und Entwicklung dieser wichtigen Institution. Neben Beiträgen aus Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit kommen auch Ehrenamtliche selbst zu Wort.

Bernard Braun, Tanja Klenk, Uwe Klemens (Hg.) | SELBST verwalten! Wie Ehrenamtliche unser Gesundheitswesen mitgestalten | 2022, 261 S., € 22,00 | W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart » Lesen

Abstimmung der Selbstverwalter bei der vdek-Mitgliederversammlung

Ehrenamt: Was die gewählte Selbstverwaltung leistet

Bei der anstehenden Sozialwahl wählen Versicherte und Arbeitgeber ihre Vertreterinnen und Vertreter in die zentralen Entscheidungsgremien der Ersatzkassen: die Verwaltungsräte. Die Selbstverwalter setzen sich in den Gremien für die Interessen der Versicherten und Beitragszahler ein, sorgen für eine qualitativ hochwertige, umfassende und bezahlbare Gesundheitsversorgung. Das fängt bei Beschlüssen zu innovativen Versorgungsleistungen an und reicht bis zur politischen Einflussnahme bei Gesetzgebungsverfahren. » Lesen

Glossar: Sozialwahl

Lupe mit Aufschrift "Glossar A-Z"

Die Sozialwahlen sind nach den Bundestags- und Europawahlen die drittgrößten Wahlen in Deutschland. Im Glossar befinden sich allgemeine Informationen, Erläuterungen zur Unterscheidung zwischen Ur- und Friedenswahl sowie ein Rückblick auf die Sozialwahl 2017. » Lesen

Die Träger der Sozialwahl 2023