Auch 2024 steigen die Kosten für Bewohnende in hessischen Pflegeheimen
Die Kostenspirale dreht sich immer weiter. Dies gilt auch für den Aufenthalt im Pflegeheim. So stiegen die Kosten, die Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern in Hessen im ersten Jahr ihres Aufenthalts in einer stationären Pflegeeinrichtung selbst bezahlen müssen, vom 01.07.2023 bis zum 01.07.2024 um weitere 235 Euro auf durchschnittlich 2.854 Euro im Monat. Das sind knapp 9 Prozent mehr als im Vorjahr. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek).
Pflegebedürftige, die ein bis zwei Jahre im Heim verbringen, müssen durchschnittlich 2.597 Euro im Monat (+ 255 Euro = +10,89 Prozent) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbracht hat, muss 2.255 Euro monatlich (+ 190 Euro = + 9,20 Prozent) aufbringen und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von über drei Jahren zahlen jetzt 1.827 Euro im Monat (+ 107 Euro = + 6,22 Prozent).
Die Steigerung erfolgt vor allem bei den pflegerischen Kosten, dem sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er wuchs bei Pflegebedürftigen, die bis zu 12 Monate im Pflegeheim versorgt wurden, um 10,73 Prozent (+ 141 Euro), bei Pflegebedürftigen, die bereits ein bis zwei Jahre im Heim verbringen, um 15,53 Prozent (+ 161 Euro), ab einer Aufenthaltsdauer von 24 Monaten um 12,63 Prozent (+ 96 Euro) und bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Jahren um 3,13 Prozent (+ 13 Euro).
Der EEE stieg im Vorjahresvergleich weiter an, obwohl die Zuschüsse der gesetzlichen Pflegeversicherung hierfür ab dem 1.1.2024 erhöht wurden. Sie betragen nun im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim 15 Prozent (vorher 5 Prozent), im zweiten Jahr 30 Prozent (vorher 25 Prozent), im dritten Jahr 50 Prozent (vorher 45 Prozent) und im vierten Jahr 75 Prozent (vorher 70 Prozent). Aber auch für Unterkunft und Verpflegung mussten Pflegebedürftige in Hessen wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten knapp zehn Prozent mehr als im Vorjahr zahlen.
FAQ Eigenanteile in der vollstationären Pflege
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