Pflege ist aktuelle und für die kommenden Jahrzehnte ein wesentliches gesundheitspolitisches Kernthema. Die Pflegeversicherung steht vor großen finanziellen Herausforderungen: Der demografische Wandel sorgt dafür, dass immer weniger junge Menschen die Leistungen der Pflegeversicherung für eine steigende Anzahl älterer Menschen finanzieren müssen. Gleichzeitig herrscht in der Pflege ein enormer Fachkräftemangel.
Die Politik hat auf die drängenden Probleme 2021 nur mit einer Mini-Reform reagiert. Aus Sicht des vdek geht sie dabei erneut nicht weit genug, eine Grundsatzreform in der Pflege ist nach wie vor dringend erforderlich. Sie muss die Finanzierung der Pflege dauerhaft absichern und die Pflegebedürftigen spürbar entlasten, denn gute Pflege muss für alle bezahlbar bleiben.
Pflegereform 2021 – großer Wurf oder nur Kleinklein?
Im März 2022 wurde der erste Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) veröffentlicht. Er griff bereits einige wichtige Punkte auf, um die finanzielle Lage der GKV zu stabilisieren, wurde jedoch nach wenigen Tagen wieder zurückgezogen. Im Juni 2022 folgten Eckpunkte für einen neuen, geänderten Entwurf, im Juli zunächst ein Referenten-, daraufhin der Kabinettsentwurf. Am 20. Oktober 2022 wurde das Gesetz in 2. und 3. Lesung im Bundestag beschlossen, am 28.10. stimmte der Bundesrat dem aus Sicht der Ersatzkassen und vieler weiterer Player stark umstrittenen Gesetz zu.
Kurz vor Ende der 19. Legislaturperiode hatte der damalige Gesetzgeber die Herausforderungen in der Pflegeversicherung zum Gegenstand einer Reform gemacht. Diese ist Bestandteil des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Laut GVWG soll im Bes. eine Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif und zugleich eine Entlastung der Pflegebedürftigen bei den Eigenanteilen erreicht werden. Dies sind die Schwerpunkte des Gesetzes:
- Tariftreue: seit 01.09.2022 müssen alle Pflegeeinrichtungen ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach oder in Anlehnung an einen Tarifvertrag oder gemäß eines für jedes Bundesland berechneten durchschnittlichen Entgeltniveaus bezahlen.
- Finanzierung: Seit 2022 erhält die Pflegeversicherung einen pauschalen Bundeszuschuss von jährlich einer Milliarde Euro. Der Beitragszuschlag für Kinderlose wurde außerdem um 0,1 Prozentpunkte angehoben.
- Finanzielle Entlastung Pflegebedürftiger: Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege werden seit dem Stichtag 01.01.2022 bei den zu zahlenden Eigenanteilen durch sog. Leistungszuschläge entlastet, die abhängig von der Länge des Bezugs von vollstationären Pflegeleistungen sukzessive steigen.
Mehr Informationen zum GVWG finden Sie
hier.
Pflegebedürftigkeit als Armutsrisiko?
Die Kosten in der stationären Pflege in Hessen steigen weiter
Die Pflegeversicherung ist vom Gesetzgeber wie eine Teilkaskoversicherung mit Eigenbeteiligung angelegt. Danach erhalten Pflegebedürftige je nach Grad der Pflegebedürftigkeit und unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Pflege sog. Festbeträge. Steigen also die Preise in der Altenpflege, zum Beispiel aufgrund höherer Personalkosten, müssen diese von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. In der stationären Pflege steigen so die Eigenanteile der Pflegebedürftigen.
Dies zeigt auch eine aktuelle Auswertung des vdek: Neben steigenden Lebenshaltungskosten schlägt sich insbesondere die seit Herbst 2022 geltende Tarifpflicht deutlich bei der Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in hessischen Pflegeheimen nieder. So sind die Kosten, die Pflegebedürftige für die pflegerische Versorgung, Unterkunft und Verpflegung aufbringen mussten, im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 01.01.2023 erneut gestiegen.