Patientinnen und Patienten in Hessen müssen sich darauf verlassen können, dass sie im Krankheitsfall bestmöglich und qualitätsgesichert behandelt werden - unabhängig davon, ob die Behandlung bei ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin, bei Fachärzten oder im Krankenhaus erfolgt.
In Hessen trägt seit 2017 die Landesarbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung Hessen (LAGQH) dazu bei, dies verlässlich sicherzustellen und die Qualität der Behandlung sektorenübergreifend zu überwachen. Sie wurde als gemeinsame, unabhängige Gesellschaft (Einrichtung) der gemeinsamen Selbstverwaltung in Hessen gegründet und setzt die sektorenübergreifende Qualitätssicherung gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQs-RL) um. Bei Auffälligkeiten ist die LAGQH befugt, Maßnahmen zur Verbesserung der Behandlungsqualität einzuleiten und deren Umsetzung zu überprüfen.
2021 führte der G-BA alle Verfahren, die bis dahin im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung durchgeführt und von der Geschäftsstelle Qualitätssicherung Hessen (GQH) betreut wurden, unter dem Dach der DeQs-RL zusammen.
Die Geschäftsstelle Qualitätssicherung Hessen (GQH)
1995 wurde die Geschäftsstelle Qualitätssicherung in Hessen (GQH) von den Landesverbänden der Krankenkassen und der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG) gegründet. Die GQH hat anhand standardisierter Verfahren die Qualität der Leistungserbringung/medizinischen Versorgung der hessischen Krankenhäuser überprüft, dokumentiert und bei Bedarf innerhalb strukturierter Verfahren Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsqualität eingeleitet. Durch die Arbeit der GQH wurden die Kliniken für die Qualitätssicherung weiter sensibilisiert und der Fokus z.B. auf die Verbesserung klinikinterner Abläufe gerichtet. Dadurch konnte auch die Behandlungsqualität verbessert werden. Somit wurde ferner ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Patientensicherheit geleistet.
Die GQH hat jährlich über ihre Arbeit berichtet. Den letzten Bericht können Sie hier einsehen: https://plone.gqhnet.de/geschaeftsstelle/veroeffentlichungen/bericht_gqh_2020_ej2019.pdf.
Für eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung haben die Selbstverwaltungspartner in Hessen beschlossen, die GQH zum 01.01.2022 vollständig in die LAGQH zu überführen. Dabei wird das bei der GQH in über 25 Jahren aufgebaute Fachwissen weiter genutzt. Die LAGQH betreut somit sowohl die sektorenübergreifenden als auch sektorspezifischen Verfahren gemäß DeQs-RL.
Ergänzend zu den Verfahren der DeQS-RL werden in Hessen aktuell zwei Landesverfahren durchgeführt. Hierbei handelt es sich um das „Landesverfahren Schlaganfallversorgung Hessen“ und das „Landesverfahren MRE-Projekt Hessen“, letzteres mit direkter Beteiligung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration einschließlich Mitwirkung in den Fach- und Steuerungsgremien. Auch die Betreuung und Durchführung dieser Verfahren wechselte 2022 von der GQH zur LAGQH. Hierzu wurden die bestehenden Verträge überführt und an die neuen Rahmenbedingungen angepasst.
Aufgaben der LAGQH:
Die Aufgaben der Geschäftsstelle der LAGQH sind in § 6 der DeQS-RL sowie in den jeweiligen Landesvereinbarungen festgehalten. Hierzu gehören in Hessen u. a.:
Datenannahme von Krankenhäusern
Datenauswertungen (nur für Landesverfahren) und ergänzende Auswertungen
Entwicklung von Qualitätsindikatoren für die Landesverfahren
Bewertung der Auffälligkeiten, Feststellung der Notwendigkeit und Einleitung sowie Durchführung der qualitätsverbessernden Maßnahmen
Erstellung und Übermittlung von Qualitätssicherungsergebnisberichten
Information und Beratung der Leistungserbringer*innen
Durchführung der Datenvalidierung
Förderung des Austausches der Leistungserbringer*innen untereinander über qualitätsverbessernde Maßnahmen
laienverständliche Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Maßnahmen der Qualitätssicherung in ihrem Zuständigkeitsbereich
Umsetzung von Aufgaben zum strukturierten Qualitätsbericht.
Die LAGQH berichtet regelmäßig über ihre Arbeit. Die Jahresberichte können Sie hier einsehen.
Übersicht über die wesentlichen Rechtsgrundlagen
Die Arbeit der LAGQH basiert auf der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL)“. Durch die Richtlinie wird die Arbeit der LAGQH legitimiert und zugleich geregelt. § 136 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V ist die gesetzliche Grundlage der DeQS-RL.
Erfolgreiche Behandlungen im Krankenhaus erfordern eine patienten- und bedarfsgerechte, fachlich qualifizierte Versorgung auf hohem Leistungsniveau. Zudem muss diese Leistung wirtschaftlich erbracht werden, um allen Versicherten/Patientinnen und Patienten dauerhaft offen zu stehen. Lesen Sie hier, wie sich der vdek seit vielen Jahren kontinuierlich für mehr Behandlungs- und Versorgungsqualität für die Versicherten einsetzt. » Lesen
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