Krankenhäuser
Für Krankenhäuser war und ist die Versorgung von Covid-19-Patienten eine große zusätzliche Belastung. Die Kapazitäten für intensivmedizinische Behandlungen wurden zwischenzeitlich stark erhöht. Für jedes Intensivbett, das vom 16.03.2020 bis zum 30.09.2020 neu geschaffen wurde, haben die Kliniken einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 50.000 Euro je Bett ausgezahlt bekommen. In Hessen wurden im Zuge dessen 974 zusätzliche Betten geschaffen. Dafür erhielten die Kliniken in Hessen 48,70 Millionen Euro.
Darüber hinaus wurden den Krankenhäusern Freihaltepauschalen für bereitgehaltene Behandlungskapazitäten gezahlt. Die Bundesregierung hat die Regelungen hierfür mehrfach geändert und stärker differenziert mit dem Ziel, die Pauschalen auf diejenigen Kliniken zu begrenzen, die auch Covid-19-Patienten behandelten. Für entsprechende Einnahmeausfälle im Zeitraum von März 2020 bis April 2022 erhielten die Krankenhäuser in Hessen mehr als 1,3 Milliarden Euro.
Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes wurde auch ein „Versorgungsaufschlag zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile von Krankenhäusern“ beschlossen. Er galt für den Fall, dass Corona-Erkrankte länger als zwei Tage behandelt werden mussten. Für den Zeitraum von November 2021 bis Juni 2022 wurden hessischen Krankenhäusern Versorgungsaufschläge von insgesamt ca. 198,30 Millionen Euro ausgezahlt.
Die Übersicht über die Auszahlungen in den Bundesländern, die über das Bundesamt für soziale Sicherung laufen, ist abrufbar unter: https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/covid-19-krankenhausentlastungsgesetz/auszahlungsbetraege/