In diesem Jahr haben die gesetzlichen Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern die im Land bestehenden Selbsthilfe-Kontaktstellen, Selbsthilfe-Landesorganisationen und die Selbsthilfegruppen mit insgesamt über 687 Tausend Euro unterstützt. Das ist eine Steigerung zum Vorjahr um 1,78 Prozent.
Über die Hälfte dieser Summe wird als so genannte kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung von den Krankenkassen gemeinsam an die Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen ausgereicht. Das Antrags- und Entscheidungsverfahren ist standardisiert; bei der Vergabe der Fördermittel sitzen auch Vertreter der Selbsthilfeeinrichtungen mit beratender Stimme mit am Tisch.
Der verbleibende Betrag der Gesamtförderung wird von den gesetzlichen Krankenkassen als so genannte Einzelförderung vergeben. Das heißt, hier entscheidet jede Kasse selbst, welche Projekte, Organisationen bzw. Selbsthilfegruppen sie noch einmal ganz gezielt fördern will. Einige Krankenkassen sind in diesem Jahr dazu übergegangen, einen Teil ihrer individuellen Fördermittel der Gemeinschaftsförderung zur Verfügung zu stellen, damit daraus auch größere Projekte bzw. einzelne Organisationen mit einem höheren Betrag finanziert werden können.
Die Ersatzkassen sind mit einem Anteil von 40 Prozent (261.000 Euro) der größte Förderer der Selbsthilfeeinrichtungen im Land.