Fast 85 Prozent aller Pflegeheime in Mecklenburg-Vorpommern bieten zusätzlich eine besondere Betreuung für Demenzkranke an

Ersatzkassen beteiligen sich an der Finanzierung und damit auch an der Schaffung neuer Arbeitsverhältnisse im Pflegebereich

198 von 234 stationären Pflegeeinrichtungen sowie zwei von sechs Kurzzeitpflegeeinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern bieten mittlerweile besondere Betreuungsangebote für Demenzkranke. Darauf weist der Verband der Ersatzkassen (vdek) in Mecklenburg-Vorpommern hin.

„Diese Zuschläge für zusätzliches Personal kann jedes Heim nach Vorlage eines entsprechenden Konzeptes mit den Pflegekassen vereinbaren. Wir freuen uns, dass fast 85 Prozent der Pflegeeinrichtungen inzwischen diese Möglichkeit nutzen. Damit kann die Versorgung von Demenzkranken in unserem Bundeland kontinuierlich verbessert werden“, so Dr. Bernd Grübler, Sprecher der vdek-Landesvertretung.

Die Pflegekassen in Mecklenburg-Vorpommern bezahlen diese Leistungen seit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes Mitte 2008 als Extravergütung mit 93,33 Euro je Fall und Monat. Grundsätzlich geregelt ist dies in § 87 b des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Heimbewohner, Angehörige und Sozialhilfe werden finanziell nicht belastet.

Die Vereinbarungen sehen vor, dass das Personal in einem Pflegeheim für je 25 demenzkranke Bewohner um eine weitere Kraft aufgestockt wird. In Mecklenburg-Vorpommern ist von ca. 7.000 bis 8.000 betroffenen Bewohnern in stationären Pflegeeinrichtungen auszugehen. Damit könnten insgesamt ca. 280 bis 320 Betreuungsstellen eingerichtet werden. „Mit unserer Beteiligung bei der Finanzierung dieser Stellen leisten wir auch beschäftigungspolitisch einen wichtigen Beitrag auf dem angespannten Arbeitsmarkt in unserem Bundesland“, so Grübler weiter.

Die zusätzlichen Kräfte stehen vor allem für die soziale Betreuung der Demenzkranken zur Verfügung; sie lesen vor, begleiten bei Spaziergängen und Ausflügen und leiten bei leichter Gartenarbeit oder handwerklicher Tätigkeit an.

Die Betreuungskräfte werden für diese Aufgaben besonders geschult. Die erforderliche Qualifikation wird durch ein fünf-tägiges Orientierungspraktikum, einen Basiskurs (100 Stunden), ein Betreuungspraktikum (2 Wochen) sowie einen Aufbaukurs (60 Stunden) erreicht. Angeboten werden diese Qualifikationskurse von den Arbeits-agenturen, privaten Weiterbildungseinrichtungen und Pflegeheimen.

Die Ersatzkassen geben ihren Versicherten Auskunft, mit welchen Pflegeheimen in ihrer Nähe eine entsprechende Vereinbarung besteht. Auch können die Informationen auf dem neuen Internetportal der Ersatzkassen www.pflegelotse.de eingesehen werden.

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