In Arzneimittelfragen: Beratung bei der Krankenkasse suchen!

Die Landesvertretung der Ersatzkassen empfiehlt den Versicherten, sich in Sachen Arzneimittel vertrauensvoll an die eigene Krankenkasse zu wenden und sich beraten zu lassen.

Grundsätzlich verschreibt der Arzt ein Medikament von einem Hersteller, mit dem die betreffende Krankenkasse einen entsprechenden Rabattvertrag geschlossen hat. Das kann im Einzelfall ein Medikament mit einem anderen Namen sein, als das, was der Patient bisher verschrieben bekommen hat.

In jedem Fall ist es aber ein wirkstoffgleiches und damit ebenso wirksames Medikament, nur von einem anderen Hersteller. Die Ersatzkassen betonen deshalb, dass es wirklich auf den Wirkstoff ankommt und nicht auf den Namen oder etwa die Farbe der Pillen.

Wenn der Arzt es auf dem Rezept zulässt, können die Versicherten seit Jahresbeginn in der Apotheke selbst entscheiden, ob sie dieses verschriebene Medikament oder lieber ihr gewohntes erhalten wollen.

„Allerdings müssen sie in letzterem Fall selbst in Vorkasse gehen und auch die gegebenenfalls anfallenden Mehrkosten tragen, wenn das alte Präparat teurer ist“, so der Leiter der vdek-Landesvertretung, Karl Nagel. „Deshalb empfehlen wir den Versicherten, sich in diesem Fall vorher den Rat bei ihrer Krankenkasse einzuholen. Oft könnten Versicherte auch zwischen unterschiedlichen Präparaten ohne Mehrkosten wählen, weil viele unserer Mitgliedskassen Verträge mit mehreren Herstellern abgeschlossen haben.“

Diese Beratung durch die Krankenkassen ist auch deshalb sehr nützlich, weil ein Pilotprojekt zur Beratung von Patienten bei den Verbraucherzentralen des Landes Ende letzten Jahres ausgelaufen ist. Über einer Fortführung wird zurzeit auf der Bundesebene verhandelt.

Pressemitteilung