Organspende:

Entscheidung muss jederzeit möglich sein

Die Landesvertretung der Ersatzkassen begrüßt die geplanten Regelungen zur Organspende. Danach sollen nach In-Kraft-Treten des Gesetzes alle Versicherten ab dem 16. Lebensjahr von ihren Krankenkassen angeschrieben und um eine Entscheidung zur Organspendebereitschaft gebeten werden. Neben genereller Zustimmung, Zustimmung zur Spende einzelner Organe oder auch Ablehnung gibt es auch die Möglichkeit, seine Entscheidung zu vertagen.

„Das ist sehr wichtig“, so Karl Nagel, Leiter der Landesvertretung der Ersatzkassen in Schwerin,“ denn viele, vor allem junge Menschen benötigen schon etwas Zeit, um sich mit diesem sensiblen Thema auseinanderzusetzen.“

Deshalb ist es richtig, sich in Schulen, in den Medien, aber auch in den Familien mit dem Thema Organspende vertraut zu machen.

„Oft sind es bestimmte Ereignisse, wie der Tod eines Freundes oder nahen Angehörigen, ein runder Geburtstag oder auch eine Hochzeit, die Menschen animieren, sich tiefer mit dem Sinn des Lebens zu befassen und Entscheidungen für sich zu treffen“, so Nagel weiter. „Im Falle einer Organspendebereitschaft ist es sogar eine Entscheidung, die anderen, meist unbekannten Menschen, in Zukunft das Leben retten wird.“

Deshalb arrangieren sich viele Ersatzkassen in Mecklenburg-Vorpommern vorbildlich, die Spendenbereitschaft ihrer Versicherten weiter zu erhöhen.

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