Ersatzkassen erhöhen Förderung für ambulante Hospize

Die Ersatzkassen erhöhen in diesem Jahr ihren Beitrag zur Förderung der ambulanten Hospize auf 224.827 Euro. Das sind gut 5,7 Prozent mehr als im vergangenen Jahr (212.634 Euro). Mit der Förderung leisten die Ersatzkassen einen wesentlichen Zuschuss zu den notwendigen Personalkosten für die palliativ-pflegerische Beratung durch ausgebildete Fachkräfte.

Bis Ende Juni werden zwölf ambulante Hospizdienste aus Mecklenburg – Vorpommern einen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 555.375 Euro von den gesetzlichen Krankenkassen erhalten.

Im Jahr 2011 haben die geförderten ambulanten Hospizdienste in Mecklenburg-Vorpommern mit 424 ehrenamtlich Tätigen 358 Sterbebegleitungen in der familiären Häuslichkeit und 149 in Pflegeheimen erbracht. Das sind ca. 100 Begleitungen mehr als im Vorjahr. Das macht deutlich, dass der weitere Auf- und Ausbau einer möglichst flächendeckenden ambulanten Hospizversorgung, also einer häuslichen Sterbebegleitung, weiter vorangeschritten ist.

Nach wie vor sterben viele Menschen im Krankenhaus. Das heißt, schwer kranke Menschen müssen in ihren letzten Lebenstagen auf das gewohnte soziale Umfeld verzichten.

Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Im Vordergrund der Arbeit steht die ambulante Betreuung im eigenen Haushalt oder in der Familie um so dem sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbst bestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Die Wünsche und Bedürfnisse der sterbenden Menschen und ihrer Angehörigen stehen im Zentrum der Hospizarbeit. Wesentlicher Bestandteil ist hierbei auch das Engagement der ehrenamtlich tätigen Hospizhelfer.

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