Verbot von bestimmten Antibiotika für die Tiermasthaltung erforderlich!

Für die Landesvertretung der Ersatzkassen sind die neuesten Überlegungen der Bundesregierung, die Antibiotika-Verordnung in der Tiermasthaltung restriktiver zu gestalten, mehr als überfällig.

Bestimmte Antibiotika, die auch für die Behandlung bei Menschen wichtig sind, sollten überhaupt nicht mehr bei Tieren angewendet werden.

„Angesichts der Erkenntnisse aus NRW, dass zum Beispiel in der Produktion von Hähnchenfleisch zu 96 Prozent Antibiotika eingesetzt werden, fordern wir verschärfte Kontrollen von Bund und Ländern mit entsprechenden Sanktionen“, so Ersatzkassensprecher Dr. Bernd Grübler.

Hintergrund: Der Verzehr von Fleisch, das vorher unter Gabe von Antibiotika „produziert“ wurde, kann zur Bildung von multiresistenten Keimen (MRSA) beitragen, die kaum behandelbar sind. Jüngster Fall: Sechs Patienten haben sich im Klinikum Neustadt in Dresden mit den MRSA-Keimen infiziert. In Deutschland stecken sich jährlich schätzungsweise 1.700 Patienten mit diesem gefährlichen Keim an.

„Wir bemühen uns in Mecklenburg-Vorpommern mit vielfältigen Aktionen und wissenschaftlich Programmen gegen das massive Vordringen der multiresistenten Keime in Krankenhäusern vorzugehen“, so Grübler. „Da ist es geradezu kontraproduktiv, wenn auf der anderen Seite Antibiotika massenhaft in der Tierproduktion als Wachstumsmittel eingesetzt werden und so zur Bildung weiterer multiresistenter Keime beitragen. Das ist ein gefährliches Hasard-Spiel.“

Downloads

  Druckversion der Pressemitteilung