Gesundheitliche Versorgung nicht über Kartellamt regeln

Die Landesvertretung der Ersatzkassen befürwortet die Verschiebung der Novellierung zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-Novelle.) Darin sollte u. a. das Handeln der Krankenkassen unter das Kartellrecht gestellt werden.

„Wir sind aber keine Unternehmen im Sinne des Wettbewerbsrecht“, so Karl Nagel, Leiter der vdek-Landesvertretung in Schwerin. „Anders als in offenen Wirtschaftsmärkten ist gerade die solidarische Kooperation innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig, da sie einen gesetzlichen Versorgungsauftrag hat. Das entzieht sich jeglicher Steuerung durch ein Kartellamt.“

Die Ersatzkassen hatten sich in der Vergangenheit sehr für eine Intervention der Landesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eingesetzt.

„Wir sind froh, dass unsere Argumente bei den Landespolitikern auf offen Ohren gestoßen sind“, so Nagel. „Jetzt heißt es jedoch weiter am Ball bleiben und zumindest die beabsichtigte Formulierungshilfe in der Novelle rechtskonform zu verankern.“

Noch besser wäre es aus Sicht des Ersatzkassenverbandes (vdek), wenn für die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen ihrer eigenen Gesetzgebung (geregelt im Sozialgesetzbuch V) eine Wettbewerbsordnung verankert werden würde.

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