Die Qualität der Krankenhäuser hat sich 2011 noch weiter verbessert

Die Qualität in den Krankenhäusern Mecklenburg-Vorpommerns hat sich im Jahr 2011 auf hohem Niveau noch weiter verbessert. Dies hat der Lenkungsausschuss für Qualitätssicherung in Mecklenburg-Vorpommern auf seiner Sitzung zur Überprüfung der Qualitätsergebnisse festgestellt.

In insgesamt 20 Leistungsbereichen mit 401 Qualitätsindikatoren - von der Gallenblasenentfernung über die Geburtshilfe, Herzschrittmacherimplantationen und endoprothetischen Operationen bis zur Dekubitusprophylaxe - wird alljährlich die Qualität der Leistungen der Krankenhäuser lückenlos erfasst. Aus rund 90.000 Einzeldatensätzen werden die Qualitätsergebnisse für jedes einzelne Krankenhaus im Vergleich zum Gesamtergebnis aller Krankenhäuser ermittelt und zurückgespiegelt. Damit wird rund ein Viertel aller stationären Krankenhausfälle systematisch diesem aufwändigen Qualitätsprüfungsverfahren unterzogen.

„Die Ergebnisse der externen Überprüfung fielen mehr als erfreulich aus“, konstatierte der Vorsitzende des Lenkungsausschusses, Wolfgang Gagzow (Geschäftsführer der KGMV). „In 13 der 20 Leistungsbereiche haben die Krankenhäuser im vergangenen Jahr erneut ihre Qualität verbessert. Von den 401 Qualitätsindikatoren haben sich die Werte in 28 verbessert und sind in 361 Indikatoren auf konstant gutem Niveau geblieben. Verschlechtert haben sich die Ergebnisse bei 12 Indikatoren. Die Gründe für diese Auffälligkeiten analysieren wir jetzt.“

Auch sämtliche Fälle der Knie- (ca. 2.500) und Hüftendoprothetik (ca. 3.500) werden jährlich kontrolliert. Allein für die endoprothetischen Leistungsbereiche gibt es über 100 zu prüfende Qualitätsindikatoren, dazu gehört auch die Behandlungsnotwendigkeit. Untersucht werden zudem die Zeit, die von der Aufnahme des Patienten im Krankenhaus bis zur Operation vergeht und die  wiedergewonnene Beweglichkeit nach dem Eingriff (präoperative Verweildauer und postoperative Beweglichkeit). Im Fokus der Betrachtung stehen ebenfalls postoperative Komplikationen, Wundhämatome und -infektionen, Nachblutungen, sowie die Sterblichkeit. „Eine Ausweitung der Operationen im Bereich der Knie- und Hüftendoprothetik kann für Mecklenburg-Vorpommern nicht verzeichnet werden", erklärte der stellvertretende Vorsitzende des Lenkungsausschusses, Eberhard Mundt (vdek, Landesvertretung M-V).

Der Anteil der Frauen, die in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Kaiserschnitt entbinden, liegt deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt. Gagzow: „Die Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern bieten den werdenden Müttern alle Möglichkeiten, um ihre Kinder auf natürlichem Weg zur Welt zu bringen. Dies schließt aber nicht aus, dass in medizinisch notwendigen Einzelfällen ein Kaiserschnitt durchgeführt werden muss.“ In der Qualitätssicherung wird jeder Notfallkaiserschnitt überprüft, der nicht innerhalb von 20 Minuten nach der Entscheidung dazu durchgeführt wurde. Studien haben ergeben, dass bei frühzeitigem Kaiserschnitt die Entwicklungschancen des Kindes besser sind und die Gefährdung der Mutter trotz kurzer Vorbereitungszeit nicht steigt. So gab es im Jahr 2011 lediglich einen Notfallkaiserschnitt, bei dem die 20 Minuten überschritten wurden. Dieser hat sich jedoch in der Überprüfung als medizinisch begründet erwiesen.

Die Auswertungen für 2011 können auf der öffentlichen KGMV-Internetseite unter http://www.kgmv.de/arbeitsgebiete/qualitaetssicherung/externe-stationaere-qs.html heruntergeladen werden.

Hintergrund

Das Hauptziel der externen stationären Qualitätssicherung ist es, die Leistungen aller Krankenhäuser in Deutschland in Medizin und Pflege zu verbessern und zu vergleichen. Das Verfahren ist weltweit das einzige seiner Art. Zum methodischen Prinzip gehört, dass die Behandlung aller Krankenhauspatienten in ausgewählten Bereichen nach zuvor festgelegten Qualitätskriterien dokumentiert wird. Die Daten werden an eine zentrale externe Stelle und an die jeweilige Landesgeschäftsstelle  Qualitätssicherung geschickt, validiert und ausgewertet. Die Ergebnisse werden den Krankenhäuser zurückgespiegelt, die dadurch ihre Leistungen mit denen anderer vergleichen können. Bei Auffälligkeiten finden Gespräche in den betreffenden Krankenhäusern statt, um gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zu initiieren (strukturierter Dialog).

Dem Lenkungsausschuss für Qualitätssicherung in Mecklenburg-Vorpommern gehören Vertreter der Krankenhausgesellschaft und der Krankenkassen an. Im Zusammenwirken mit der Bundesebene wird entsprechend der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) des Gemeinsamen Bundesauschusses die Verpflichtung zur Qualitätssicherung in 20 verschiedenen Leistungsbereichen sichergestellt. Hierfür dokumentieren die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern jährlich ca. 90.000 Datensätze.

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:

der Krankenhausgesellschaft und

der gesetzlichen Krankenkassen in Mecklenburg-Vorpommern

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