Ersatzkassen unterstützen Diskussion für verpflichtende Masernschutzimpfung

M-V: Impfraten sind vorbildlich

Angesichts der zunehmenden Zahl von Masernerkrankungen unterstützt die Landesvertretung der Ersatzkassen (vdek) den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), über eine Impfpflicht zum Schutz vor Masern zu diskutieren.

Die Masernschutzimpfung wird im Kleinkindalter zweimal kurz hintereinander durchgeführt, gleichzeitig mit der Immunisierung gegen Mumps und Röteln (Dreifachimpfung). Die Erstimpfung erfolgt zwischen dem 11. bis 14. Monat, die notwendige Zweitimpfung zwischen 15 und 23 Monaten.

„Wenn die Gesundheit der ganzen Bevölkerung auf dem Spiel steht, muss jeder Einzelne sehr verantwortungsvoll damit umgehen. Hier sollten die Eltern auch das Wohl ihrer Kinder im Blick haben“, argumentiert Karl Nagel, Leiter der Landesvertretung der Ersatzkassen. „Erfreulich ist, dass in Mecklenburg-Vorpommern bereits sehr viele Kinder geschützt sind.“

Nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales liegt die Rate der Zweitimpfung gegen Masern bei den Fünf- und Sechsjährigen bei 95 Prozent. Damit erfüllt Mecklenburg-Vorpommern als einziges Bundesland die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geforderte Durchimpfungsrate. Bis zum Jahr 2015 will die WHO die Erkrankung in Europa ausrotten.

„Wenn wir bundesweit bei den Masernerkrankungen im Jahresverlauf deutlich die 1000er-Grenze überschreiten, müssen alle Alarmglocken schrillen“, so Nagel weiter. „Dabei sollten wir neben den Kleinkindern den Fokus auch auf Jugendliche und junge Erwachsene richten, die aus unterschiedlichen Gründen noch keinen Masernimpfschutz aufgebaut haben.“

In den freiwilligen präventiven Untersuchungen (U-1 bis U-9, J-1) für Kinder und Jugendliche werden die Eltern bzw. die Teenies unter anderem auch über den Impfschutz aufgeklärt. Die Ersatzkassen erinnern jeweils aktuell ihre Versicherten, wenn diese Untersuchungen anstehen. Darüber hinaus weisen Sie in Mitgliederzeitschriften oder Anschreiben auch Erwachsene immer wieder auf notwendige Auffrischungsimpfungen hin, zum Beispiel gegen Diphtherie oder Tetanus.

Die Masern sind eine heimtückische Viruserkrankung, die zum Teil schwere Komplikationen wie Hirnhautentzündungen oder Lungenentzündungen auslösen können und im Extremfall auch tödlich verlaufen kann (ein Todesfall auf 1.000 Erkrankungen).

Kontakt

Stephan Haring
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern

Tel.: 0385 / 52 16 - 105
E-Mail: stephan.haring@vdek.com