Werdende Mütter können ab sofort eine erweiterte Ultraschalluntersuchung bei ihren Frauenärzten durchführen lassen. „Damit können wir dem immer wieder geäußerten Wunsch werdender Eltern nach intensiverer Diagnostik und Betreuung des entstehenden Lebens entsprechen“, so Fridjof Matuszewski, Gynäkologe und Vorstandsmitglied der Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV).
Die KVMV, unterstützt vom Berufsverband der Frauenärzte, hat mit allen Krankenkassen im Land eine Regelung zur Abrechnung dieser erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung vereinbart, mit inbegriffen die dazugehörige Beratung. Dadurch können die Schwangeren diese Diagnostik nun mit ihrer Versichertenkarte erhalten. Bisher mussten sie die Rechnung vorerst in der Arztpraxis selbst begleichen und bekamen diese später von ihrer Krankenkasse erstattet. „Mit dieser Vereinbarung wollen wir es den Versicherten ermöglichen, ohne viel bürokratischen Aufwand diese zusätzliche Leistung in Anspruch nehmen zu können“, sagt Harald Möhlmann, Geschäftsführer Versorgungsmanagement der AOK Nordost, federführend für die Krankenkassen in M-V.
Seit dem 1. Juli 2013 ist die geänderte Mutterschaftsrichtlinie (Mu-RL) in Kraft, wonach gesetzlich versicherte Frauen während der Schwangerschaftsbetreuung Anspruch auf drei Basis-Ultraschalluntersuchungen haben. Im zweiten Drittel der Schwangerschaft (19. – 22. Schwangerschaftswoche) können sie zwischen einem Basis- und einem erweiterten Basis-Ultraschall wählen. Der erweiterte Basis-Ultraschall beinhaltet ein zusätzliches Organ-screening, bei dem der dafür qualifizierte Facharzt den Körper des Ungeborenen umfassender und genauer als bisher auf eventuelle Entwicklungsstörungen untersucht. Ziel ist es, die Schwangerschaftsrisiken für Frau und Kind frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Ansprechpartner:
Kassenärztliche Vereinigung M-V,
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AOK Nordost,
Pressestelle – Markus Juhls, Tel.: 0800.265080 41469, presse@nordost.aok.de, www.aok/nordost
Kontakt
Stephan Haring
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Tel.: 0385 / 52 16 - 105
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